Euratom-Vertrag auf dem Prüfstand
Berlin: (hib/VOM) Der Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom-Vertrag) wird von Bündnis 90 /Die Grünen auf den Prüfstand gestellt. In einer Kleinen Anfrage ( 16/4653) heißt es, der Vertrag sei 1957 als Teil der so genannten Römischen Verträge abgeschlossen worden. 1957 habe in vielen Ländern eine Atomenergie-Euphorie und ein geringes Risikobewusstsein gegenüber der Atomenergie geherrscht. Die Ziele des Euratom-Vertrages seien nicht verwirklicht worden, so die Fraktion. Dennoch sei er weiterhin in Kraft und binde selbst die Länder, die Atomenergie ablehnten, wie Deutschland. Die Regierung soll sagen, ob sie die Ziele des Euratom-Vertrages unterstützt, ob sie den Vertrag für erfolgreich hält und ob es möglich wäre, ihn einseitig zu kündigen. Sie soll ferner die Privilegien für die Atomenergie, die sich aus dem Vertrag ableiten lassen, benennen und sagen, was sie von einem europäischen Vertrag für erneuerbare Energien halten würde.
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