Forderungsverkäufe von Sparkassen mit der Mittelstandsförderung vereinbar
Berlin: (hib/VOM) Wenn Sparkassen Forderungen verkaufen, ist dies mit dem Ziel der Mittelstandsförderung ebenso vereinbar wie mit dem Ziel einer optimalen Kreditversorgung. Dies unterstreicht die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 16/4992) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion ( 16/4789). Die Liberalen hatten darauf verwiesen, dass Institute der Sparkassen-Finanzgruppe und einzelne Sparkassen Darlehensforderungen an amerikanische Finanzinvestoren verkaufen. Dazu heißt es in der Antwort, die Anzahl problembehafteter Kredite habe in den vergangenen Jahren stark zugenommen. Schätzungen zufolge hätten die deutschen Banken rund 300 Milliarden Euro notleidender Kredite in ihren Büchern stehen. Ein Instrument zur Steuerung der Kreditrisiken sei dabei der Verkauf der Darlehensforderungen. Dieser könne aus gesamtwirtschaftlicher Sicht durchaus sinnvoll sein, so die Regierung. In Zeiten niedriger Zinsen und damit für die Kreditinstitute niedriger Gewinnmargen sei es effizient, wenn die Institute ihre Risikopositionen minimieren, um Freiraum zur "aktiven Marktbearbeitung" zu schaffen.
Bei einem Verkauf uneinbringlicher oder gekündigter Forderungen überwiege das Interesse der Kreditinstitute, die Sicherheit zu verwerten, gegenüber dem Interesse des Kreditnehmers, heißt es in der Antwort weiter. Der Verkauf "einbringlicher" Forderungen durch Kreditinstitute an Finanzinvestoren werfe dagegen Fragen im Hinblick auf den Schutz der Rechte und Interessen des vertragstreuen Schuldners auf. Die Versorgung der mittelständischen Wirtschaft und von Privatpersonen werde durch den Verkauf bereits gekündigter Forderungen an Finanzinvestoren nicht beeinträchtigt, betont die Regierung weiter. Vielmehr erhalte das Kreditinstitut neue Kapazitäten, um Kredite an den Mittelstand und an Privatpersonen vergeben zu können.
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