hib-Meldung
151/2007
Datum: 05.06.2007
heute im Bundestag - 05.06.2007
Aufenthaltsrecht: Fallen Alte und Kranke aus dem Raster ?
16/5065), welches das Aufenthalts- und
Asylrecht neu regelt. Professor Kay Hailbronner (Universität
Konstanz) sah keinen Platz für Ermessensspielraum im Gesetz.
Die Sicherung des Lebensunterhalts sei klar durch die
Erwerbstätigkeit festgelegt. Deswegen plädierte Dr.
Gottfried Köfner (Regionalvertreter des hohen
Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen, UNHCR) für
die Notwendigkeit einer Öffnungsklausel für
humanitäre Fälle: "Nicht jeder kann finanziell für
sich sorgen. Alte, Kranke, Traumatisierte oder Behinderte sind dazu
nicht in der Lage", machte er deutlich. Köfner
befürchtete, dass nun eine neue Gruppe von Ausländern
entstehen könnte, die zwar keine Aufenthaltserlaubnis mehr
besitzt, aber trotzdem nicht ausgewiesen werden kann. Dies werde
einer Lösung im Sinne der Nachhaltigkeit nicht gerecht.
Katharina Wegner (Diakonisches Werk der Evangelischen Kirche)
ergänzte: "Wer eine humanitäre Lösung anstrebt, muss
auch die Einwanderung in das Sozialsystem zulassen." Weiterhin
kritisierte sie die ihrer Meinung nach zu kurzen Fristen, da auch
Ausländer, die noch nicht acht Jahre in Deutschland verbracht
haben, bereits voll in den Arbeitsmarkt integriert seien. Mit der
Stichtagsregelung zum 1. Juli 2007 fielen sie jedoch aus dem
Raster. Nach Meinung von Klaus Dienelt (Bundesverwaltungsgericht)
und Stefan Kessler (Jesuiten-Flüchtlingsdienst) wird mit der
neuen Regelung auch eine alte Lücke geschlossen, denn
Ausländer könnten jetzt, trotz auslaufender
Arbeitsgenehmigung, weiter ihrer Tätigkeit nachgehen. Dies
brächte eine "konsequente Verbesserung", unterstrich Kessler.
Dennoch betonte auch er die Problematik alter und kranker Menschen.
Rechtsanwalt Reinhard Marx kritisierte dagegen die starren
Regelsätze. Aus seiner Erfahrung wisse er, dass viele Familien
bereits mit weniger Geld auskommen, ohne auf Sozialleistungen
zurückzugreifen.
Berlin: (hib/MVF) Für Ausländer, die bis zum 1. Juli 2007
mindestens acht Jahre in Deutschland gelebt haben, wird eine
dauerhafte Aufenthaltserlaubnis künftig an einen festen
Arbeitsplatz geknüpft. Bis Ende 2009 müssen die
Betroffenen einen solchen vorweisen. Ausnahmen - etwa für Alte
und Kranke - soll es dabei nicht geben. Diesen humanitären
Aspekt diskutierten die Sachverständigen am Dienstagnachmittag
im dritten Teil der Anhörung des Innenausschusses zum
EU-Richtlinienumsetzungsgesetz (
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Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2007/2007_151/01