hib-Meldung
161/2007
Datum: 13.06.2007
heute im Bundestag - 13.06.2007
Innenausschuss stimmt Neuregelung des Ausländerrechts zu
16/5065) zugestimmt. Wirklich zufrieden mit
dieser Verabschiedung war dabei nur die Union - während die
Oppositionsfraktionen dem Entwurf geschlossen die Zustimmung
verweigerten, stimmte die SPD zwar zu, betonte aber mehrfach, sie
sehe darin einen "schmerzhaften Kompromiss". Man habe in den
Verhandlungen mit dem Koalitionspartner nicht mehr erreichen
können: "Was nicht geht, geht nicht." Diese Haltung der
Sozialdemokraten war Anlass heftiger Kritik der Opposition:
"Unerträglich" nannte die Fraktion der Bündnisgrünen
die Einlassungen der SPD, die Linke forderte die Sozialdemokraten
auf, mit "dem Gejammere aufzuhören". Der Entwurf, über
den der Bundestag am Donnerstag abstimmen wird, soll elf
EU-Richtlinien in nationales Recht umsetzen und regelt unter
anderem das Bleiberecht, den Ehegattennachzug und die Forderung an
die Migranten, sich aktiv zu integrieren, wenn sie die deutsche
Staatsbürgerschaft erhalten wollen. So sollen langjährig
Geduldete ein Aufenthaltsrecht erhalten, wenn sie sich zum Stichtag
1. Juli 2007 seit mindestens acht Jahren (Familien mit Kindern
sechs Jahre) in Deutschland aufhalten, selbst für ihren
Lebensunterhalt sorgen können, deutsch sprechen und nicht
straffällig geworden sind. Wer diese Kriterien nicht
erfüllt, kann eine Aufenthaltserlaubnis auf Probe bekommen und
hat bis Ende 2009 Zeit, einen Arbeitsplatz zu finden. Zudem
dürfen Ehepartner aus Nicht-EU-Staaten künftig nur
nachziehen, wenn sie mindestens 18 Jahre alt sind und
Deutschkenntnisse nachweisen können. So sollen Zwangsheiraten
bekämpft werden. Außerdem ist die Teilnahme an
Integrationskursen verpflichtend, wer sich verweigert, muss mit
Geldbußen rechnen. Die Opposition sieht in diesen Regelungen
gravierende Verschärfungen geltenden Rechts und brachte in der
Sitzung des Innenausschusses ihre massive Kritik zu Gehör.
Besonders enttäuscht zeigten sich die Abgeordneten von FDP,
Linksfraktion und Bündnis 90/Die Grünen darüber,
dass die Koalition nur wenig von der Kritik aus der
dreitägigen Expertenanhörung übernommen und nur zwei
Änderungsanträge mit vorwiegend redaktionellen
Nachbesserungen vorgelegt habe. In ihrem Änderungsantrag
schließt sich die Koalition unter anderem einem Vorschlag des
Bundesrats an, nach dem der Aufenthaltstitel einen nachgezogenen
Ehegatten auch nach zwei Jahren rechtmäßig im
Bundesgebiet bestehender Ehe nicht zur Ausübung einer
Erwerbstätigkeit berechtigen soll, wenn der Ausländer, zu
dem der Familiennachzug erfolgt ist, nur über eine befristetes
Aufenthaltsrecht verfügt. Der Gesetzentwurf, so die Liberalen,
habe "keine vernünftige Struktur", verabsolutiere viele
Regelungen ohne die Ermessensmöglichkeiten und sei zudem
"nicht praktikabel". Außerdem seien in der Anhörung
sowohl handwerkliche Fehler als auch massive grundrechtliche
Probleme sichtbar geworden, die jedoch in das Gesetzespaket keinen
Eingang gefunden hätten. Die Linke monierte, es sei der
Koalition nicht primär um die Umsetzung der EU-Richtlinien
gegangen, sie habe vielmehr Verschärfungen durchgesetzt, die
zu einer "sozialen Selektionspolitik" geführt hätten. Die
Union nehme immer wieder für sich in Anspruch, insbesondere
Frauen schützen zu wollen, räume ihnen aber in Sachen
Aufenthaltsrecht und Schutz keinerlei Rechte ein. Die SPD habe sich
mit ihrer Zustimmung zu vielen Verschärfungen nur eine
"billige Altfallregelung eingekauft". Auch die Grünen
kritisierten, das Paket werde die Ressentiments gegen
Ausländer in Deutschland weiter schüren und
verstoße in Teilen sowohl gegen das Grundgesetz als auch
gegen EU-Recht. Die Koalition betone nur, was die Ausländer
für ihre Integration tun müssten, verschweige aber, dass
auch der Staat dabei Pflichten habe. Liberale und Grüne legten
insgesamt 28 Änderungsanträge vor, mit denen unter
anderen die Regelung gestrichen werden sollte, dass nachziehende
Ehegatten bereits in ihrem Heimatland Deutschkenntnisse nachweisen
müssen. Außerdem sollte, anders als im Entwurf
vorgesehen, eine Härtefallregelung für Ausländer
eingeführt werden, die aus Deutschland ausreisen und nicht
innerhalb der vorgesehenen 6-Monats-Frist zurückkommen, weil
sie - etwa wie im Fall des Türken Murat Kurnaz - Opfer von
Umständen wurden, die es ihnen nicht ermöglichen,
fristgemäß einzureisen oder einen Antrag auf
Verlängerung ihrer Aufenthaltserlaubnis zu stellen. Mit diesen
Änderungsanträgen konnten sich die Oppositionsfraktionen
ebenso wenig durchsetzen wie mit insgesamt zehn Anträgen, die
verschiedene Aspekten des Zuwanderungs- und Bleiberechts zum Thema
hatten.
Berlin: (hib/SUK) Nach mehrstündiger Debatte und zum Teil
heftiger Diskussion hat der Innenausschuss am Mittwochvormittag dem
Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein neues Asyl- und
Ausländerrecht (
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Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2007/2007_161/01