Grüne nehmen Grenzwerte von Mobilfunkanlagen unter die Lupe
Berlin: (hib/VOM) Nach der Planung, Aufstellung und den Grenzwerten von Mobilfunkanlagen erkundigen sich Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage ( 16/6020). Sie beziehen sich dabei auf eine freiwillige Selbstverpflichtung der Mobilfunkbetreiber aus dem Jahr 2001. Darin hätten die Mobilfunkbetreiber den Kommunen mehr Mitsprache bei der Mobilfunkplanung eingeräumt und zugesagt, die Planungs- und Aufstellungsprozesse möglichst transparent gemeinsam mit den Kommunen vorzunehmen. Während einige europäische Länder inzwischen niedrigere Grenzwerte für elektromagnetische Felder eingeführt hätten, halte Deutschland trotz vieler Forderungen an den geltenden Grenzwerten fest, schreiben die Abgeordneten. Die Regierung soll sagen, in welchen Ländern zurzeit abweichende Grenzwerte für Mobilfunkanlagen von dem in Deutschland definierten Grenzwerten gelten und wie die Regierung die Umsetzung der freiwilligen Selbstverpflichtung einschätzt. Die Regierung soll auch mitteilen, ob sie es für erforderlich hält, die rechtliche Stellung der Kommunen bei der Aufstellung von Mobilfunkmasten zu verbessern. Die Grünen interessiert ferner, wie die Regierung das Problem des Wertverlusts von Grundstücken bewertet, auf denen oder in deren Nachbarschaft sich Mobilfunkantennen befinden.
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