Arbeitsgemeinschaften müssen Software A2LL nutzen
Berlin: (hib/MPI) Die 354 Arbeitsgemeinschaften zur Betreuung von Beziehern von Arbeitslosengeld-II (Alg II) sind an die Nutzung der Software A2LL gebunden. In ihrer Antwort ( 16/5869) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion ( 16/5661) schreibt die Regierung, die Arbeitsgemeinschaften hätten kein Wahlrecht zur Anwendung anderer IT-Verfahren zur Berechnung und Auszahlung von Leistungen zur Grundsicherung für Arbeitssuchende. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) und die kommunalen Träger hätten in den Verträgen über die Errichtung der Arbeitsgemeinschaften die Nutzung der von der BA bereitgestellten zentralen IT -Verfahren vereinbart. Die Liberalen hatten auf wiederholte Fehler der Software A2LL hingewiesen.
Die Regierung schreibt weiter, im Jahr 2006 seien insgesamt 95,7 Millionen Euro an IT-Ausgaben im Rahmen des Alg II angefallen. Die Höhe der Kosten für das Jahr 2007 werde auf 94,6 Millionen Euro geschätzt.
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