Ausschuss für Arbeit und Soziales/
Berlin: (hib/MPI) Der Vorsitzende des Nationalen
Normenkontrollrates (NKR), Johannes Ludewig, hält es für
möglich, dass sein Gremium für Bürokratieabbau auch
Gesetzentwürfe aus dem Parlament prüft. Im Ausschuss
für Arbeit und Soziales sagte Ludewig am Mittwoch, es stehe
dem Parlament frei, den Normenkontrollrat zur Prüfung von
Gesetzesinitiativen zu bitten. Die Unions-Fraktion hatte zuvor
darauf verwiesen, dass das seit 2006 tätige Gremium bislang
nur Gesetzentwürfe der Bundesregierung auf
überflüssige Informationskosten teste, nicht aber solche
der Fraktionen. Diese machten rund 30 Prozent aller Entwürfe
aus. Der NKR wollte am Mittag seinen Jahresbericht an
Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) übergeben. Auf eine
entsprechende Frage der SPD-Fraktion sagte Ludewig, die
Überprüfung des Gesetzesbestandes als zweiter Kernaufgabe
des NKR laufe. Die Messung solle Ende des Jahres abgeschlossen
werden. Das "eigentliche Rennen", der Bürokratieabbau, werde
danach und auf Grundlage der Daten stattfinden. Ein Programm dazu
werde vermutlich im kommenden Frühjahr auf die Tagesordnung
rücken. Auf den Einwurf der Linksfraktion, dass bislang nur
Bürokratiekosten von Unternehmen auf dem Prüfstand
gestanden hätten, sagte Ludewig, bis Ostern solle geklärt
werden, wie die Bürokratiekosten für die Bürger
gemessen werden könnten. Das Mitglied im NKR, Henning
Kreibohm, lobte ausdrücklich die Zusammenarbeit mit dem
Bundesarbeitsministerium. So seien beispielsweise im Entwurf eines
Sozialversicherungsänderungsgesetzes Ablaufoptimierungen
erarbeitet worden, die für die Wirtschaft Einsparungen in
zweistelliger Millionenhöhe bedeuteten.
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