hib-Meldung
261/2007
Datum: 22.10.2007
heute im Bundestag - 22.10.2007
"Regulierungsrahmen für Energieversorgungsnetze noch unbefriedigend"
16/6532). Trotz der Erfolge, die die neuen
Rahmenbedingungen zeigten, bestünden "noch einige Defizite".
Als positiv hebt der Bericht hervor, dass die Verbraucherrechte
"deutlich gestärkt" und die Rahmenbedingungen für einen
Lieferantenwechsel "weiter verbessert" worden seien. Ein
höherer Wettbewerb sei daher zu erwarten. Insbesondere in den
Bereichen Erzeugung und Großhandel müsse der Wettbewerb
noch intensiviert werden, heißt es weiter. Auch im Gassektor
seien bislang bei der Förderung, beim Import und beim Vertrieb
"noch ungenügende" Wettbewerbsentwicklungen zu verzeichnen.
Nachbesserungsbedarf sieht die Bundesregierung bei der Entflechtung
von Leitungsnetz und Betrieb. Ziel sei es, mit einer Entflechtung
und Regulierung sicherzustellen, dass "das Netz ein neutraler
Markplatz ist und Investitionen im erforderlichen Umfang erfolgen".
Die Bundesregierung wolle daher den Wettbewerb intensivieren. Dazu
zähle die Verschärfung der kartellrechtlichen
Missbrauchsaufsicht. Die Netzregulierung diene auch dem Ziel, die
Netznutzer und Verbraucher "vor einem Ausbeutungsmissbrauch durch
die Netzbetreiber" zu schützen. Dem Bericht zufolge
befürwortet die Bundesregierung eine "unverzügliche und
vollständige Öffnung des Zähl- und Messwesens"
für den Wettbewerb. Dadurch könnten technische
Innovationen in diesen Bereichen gefördert werden, die dem
Endverbraucher zugute kämen. Auch solle die Transparenz der
Strom- und Gasrechnung durch einen neuen Paragrafen im
Energiewirtschaftsgesetz verbessert werden. Zudem will die
Bundesregierung die Nachteile beseitigen, die mit den getrennten
Regelzonen verbunden sind. Dabei sollen auch alle Optionen für
"eine gemeinsame Regelzone" entwickelt werden, heißt es in
dem Bericht weiter. Deutschland ist derzeit in vier Regelzonen
unterteilt, die den Eigentumsgrenzen der Übertragungsnetze von
Eon, RWE, EnBW und Vattenfall entsprechen.
Berlin: (hib/RRA) Der 2005 geschaffene Rechtsrahmen für die
Regulierung der Energieversorgungsnetze ist "noch nicht zufrieden
stellend". Darauf verweist die Bundesregierung in ihrem
Evaluierungsbericht über die Erfahrungen und Ergebnisse mit
der Regulierung durch das Energiewirtschaftsgesetz (
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Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2007/2007_261/03