Regierung: Gen-Test in Visa- und Passangelegenheiten nur auf freiwilliger Basis
Berlin: (hib/BOB) In Einzelfällen und nur auf freiwilliger Basis haben Visums-Antragsteller bei deutschen Botschaften die Möglichkeit, einen Gentest vornehmen zu lassen, wenn "berechtigte Zweifel" an ihrer Identität, Abstimmung oder Familienzugehörigkeit nicht anders ausgeräumt werden können. Dies macht die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 16/7120) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion ( 16/6851) deutlich. Die Regierung weist darauf hin, dass jeder Visumantragsteller nach dem Aufenthaltsgesetz verpflichtet ist, an dem Verfahren mitzuwirken und im Zweifel geeignete Nachweise vorzulegen. Jeder Bewerber auf einen Pass sei zudem gesetzlich verpflichtet, geeignete Nachweise "zu Feststellung seiner Person und seiner Eigenschaft als Deutscher" vorzulegen. In den Fällen, in denen "begründete Zweifel" bestünden, könnten die deutschen Auslandsvertretungen den Visum- oder Passantrag nicht positiv bescheiden. Ausschließlich für solche Fälle sei der freiwillige Gen-Test vorgesehen.
Herausgeber
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen
Redaktionsmitglieder: Dr. Bernard Bode, Götz Hausding, Michael
Klein, Dr. Susanne Kailitz, Dr. Volker Müller, Monika Pilath,
Günter Pursch, Annette Sach, Bernadette Schweda, Alexander
Weinlein, Siegfried F. Wolf
Haben Sie inhaltliche Fragen?
Inhaltliche Fragen richten Sie bitte an die Initiatoren (Fraktionen, Bundesregierung) der jeweiligen parlamentarischen Vorlage. Die Telefonnummer finden Sie auf den entsprechenden Web-Seiten.