Arbeitsgruppe zur Geräte- und Produktsicherheit eingesetzt
Berlin: (hib/VOM) Bund und Länder haben eine so genannte Ad-hoc-Arbeitsgruppe eingesetzt, die sich am 19. Dezember des vergangenen Jahres erstmals mit dem Thema "Stärkung der Marktüberwachung im Bereich des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes" befasst hat. Darauf verweist die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 16/7675) auf eine Kleine Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen zu Konsequenzen aus den "Spielzeugskandalen" ( 16/7595). Darüber hinaus hätten die Länder im vergangenen Jahr zusätzlich zu den geplanten Überprüfungen bei Spielzeug weitere Kontrollen vorgenommen, wobei Chemikalien im Spielzeug den Schwerpunkt gebildet hätten.
Auf der Basis des in Brüssel eingerichteten Schnellwarnsystems der EU namens RAPEX (Rapid Exchange of Information System) müssen die Marktüberwachungsbehörden der einzelnen Mitgliedstaaten der EU-Kommission nach Regierungsangaben innerhalb von zehn Tagen über unsichere Produkte berichten, von denen eine Gefahr ausgeht. Wenn wegen der Gefährdung Sofortmaßnahmen erforderlich sind, sei diese Frist sogar auf drei Tage verkürzt. Die öffentliche Liste der RAPEX-Meldungen werde von der EU-Kommission auf der Internetseite der DG SANCO wöchentlich aktualisiert.
Wie es in der Antwort weiter heißt, seien in Deutschland drei Fälle bekannt geworden, in denen Kinder Magneten verschluckt hatten, davon zwei in Frankfurt am Main und einer in Greifswald. Erkenntnisse über die Belastung von gummiartigen Spielzeugmaterialien mit Polyzyklischen Aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) liegen laut Bundesregierung im Rahmen der amtlichen Überwachung nicht vor. Auch sind ihr der Antwort zufolge keine Ursachen über Unfälle mit Kinderfahrrädern bekannt, die beim Kraftfahrzeugbundesamt registriert sind. Laut einer Statistik des Statistischen Bundesamtes über Fahrradunfälle bei Kindern in der Altersgruppe zwischen sechs und 14 Jahren habe es 2006 vier tödliche Unfälle gegeben, die auf technische Ursachen zurückzuführen gewesen seien. Bei weiteren 322 Fahrradunfällen von Kindern seien ebenfalls technische Mängel die Ursache gewesen. Im RAPEX-System seien im Jahr 2005 19 Beanstandungen an gefährlichen Kinderfahrrädern gemeldet worden, zumeist wegen mangelnder Festigkeit und Bruchgefahr. Bei fünf Modellen sei eine mangelnde Bremswirkung festgestellt worden. Im internetunterstützten Informations- und Kommunikationssystem ICSMS seien im vergangenen Jahr vier Kinderfahrräder, drei Kindertretroller sowie zwei Laufräder gemeldet worden.
Für die Sicherheit von Produkten sei der Hersteller verantwortlich, unterstreicht die Bundesregierung. Er müsse die erforderliche Gefahrenabwehr vornehmen, wenn er ein unsicheres Produkt in den Verkehr gebracht habe. Dafür trage er auch die Kosten.
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(ab 01.04.2008 )
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