"Einheitlicher Ansprechpartner" beim Staat
Berlin: (hib/HLE) Die Beziehungen zwischen Bürger, Staat und Unternehmen sollen in Zukunft über einen einheitlichen staatlichen Ansprechpartner geregelt werden können. Mit dem Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung verwaltungsrechtlicher Vorschriften ( 16/10493) will die Bundesregierung die Forderung der EU-Kommission umsetzen, künftig für alle Verfahren und Formalitäten einen einheitlichen Ansprechpartner einzusetzen. Diese Verfahren sollen auch auf elektronischem Wege abgewickelt werden können.
Die neue einheitliche Stelle soll selbst keine Verwaltungsverfahren abwickeln, sondern nur als Mittler zwischen Antragsteller und den eigentlich zuständigen Behörden auftreten. Die einheitliche Stelle muss aber von Antragstellern nicht zwangsläufig in Anspruch genommen werden. Vielmehr können alle Verfahren wie bisher auch direkt von den zuständigen Behörden durchgeführt werden. Die Verfahrensabwicklung erfolge nur dann von der neuen Stelle, wenn dies von einem Antragsteller ausdrücklich gewünscht werde.
Die einheitliche Stelle habe damit die Funktion eines unterstützenden Verfahrensvermittlers zwischen Antragsteller und zuständiger Behörde, so die Bundesregierung. "Die Zuständigkeiten und Befugnisse der im Zusammenhang mit einem bestimmten Vorhaben beteiligten Behörden bleiben unberührt", heißt es in dem Entwurf. Der Gesetzentwurf enthält Öffnungsklauseln, damit die Länder bestimmten Berufskammern die Aufgaben der einheitlichen Stellen übertragen können.
Der Bundesrat verlangt in einer Stellungnahme unter anderem, dass nur Antragsteller, nicht aber Behörden, das Recht haben sollen, die Abwicklung eines Verfahrens in elektronischer Form zu verlangen. Die Bundesregierung lehnt eine Änderung der Vorschrift ab, weil das Verlangen auf elektronische Abwicklung nur an eine Behörde gerichtet sein, aber nicht von ihr ausgehen könne.
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