Regierung prüft weiteren Handlungsbedarf bei Lebenspartnerschaftsgesetz
Berlin: (hib/BOB) Die Bundesregierung prüft "mit der gebotenen Sorgfalt" den gesetzgeberischen Handlungsbedarf im Bereich des Lebenspartnerschaftsrechts. Dies geht aus der Antwort ( 16/10432) auf eine Große Anfrage der Grünen ( 16/7550) hervor. Die Regierung weist darauf hin, dass eine Anzahl von Gesetzen, die auf ihre Initiative in dieser Legislaturperiode verabschiedet worden seien, auch Lebenspartnerinnen und Lebenspartner betreffen und deren Rechtsstellung verbessern würden.
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sei dem Gesetzgeber wegen des verfassungsrechtlichen Schutzes der Ehe grundsätzlich nicht verwehrt, diese gegenüber anderen Lebensgemeinschaften zu begünstigen, schreibt die Regierung. Es sei Aufgabe des Gesetzgebers dafür zu sorgen, dass die Ehe die Funktion erfüllen kann, die ihr von der Verfassung zugewiesen wurde. Aus der grundsätzlichen Zulässigkeit der Privilegierung der Ehe folge jedoch nicht das verfassungsrechtliche Gebot, andere Lebensgemeinschaften gegenüber der Ehe zu benachteiligen. Ein verfassungsrechtlicher Auftrag zur Förderung bestehe allerdings nur für die Ehe, so die Regierung. Eine Pflicht zur Gleichstellung von Lebenspartnerschaften mit Ehen sei der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) nicht zu entnehmen, schreibt die Regierung auf eine entsprechende Frage der Grünen. Außerdem verweist die Bundesregierung auf ihren weiten Beurteilungsspielraum in dieser Frage. Auch im Anwendungsbereich des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes gebe es keine Diskriminierungen von Lebenspartnerschaften gegenüber der Ehe.
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