Sachverständige kritisieren Kindergelderhöhung als zu gering
Berlin: (hib/HLE) Vertreter der Kirchen und Familienverbände haben in einer Anhörung des Finanzausschusses am Montag die im Familienleistungsgesetz ( 16/10809) geplante Erhöhung des Kindergeldes als zu gering kritisiert. Evangelische und katholische Kirche betonten in einer gemeinsamen Stellungnahme, die in dem Gesetzentwurf vorgeschlagene Erhöhung des Kindergeldes um etwa 5 Prozent bleibe weit hinter der von Fachverbänden für notwendig erachteten Anhebung zurück. Die Kirchen wiesen darauf hin, dass das Kindergeld und der Kinderfreibetrag für das sächliche Existenzminimum für Kinder seit dem Jahr 2002 nicht erhöht worden seien, obwohl die Preise seitdem besonders für Lebensmittel und Energie stark angestiegen seien.
In dem Gesetzentwurf ist eine Erhöhung des Kindergeldes ab 2009 für das erste und zweite Kind um 10 Euro auf 164 Euro monatlich vorgesehen. Das Kindergeld für das dritte Kind soll um 16 Euro auf 170 Euro angehoben werden. Für das vierte und jedes weitere Kind ist eine Erhöhung um 16 Euro auf dann 195 Euro geplant. Der Kinderfreibetrag soll zum 1. Januar nächsten Jahres von 3.648 um 192 auf 3.840 Euro erhöht werden. Insgesamt sollen somit die Freibeträge für jedes Kind von 5.808 auf 6.000 Euro erhöht werden. Der Familienbund Deutscher Katholiken wies darauf hin, die Erhöhung des Kindergeldes müsse statt 4 bis 5 Prozent 18 Prozent betragen, um den Preisanstieg auszugleichen. Auch nach Ansicht des Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverbandes müssten die Sätze erheblich höher sein als heute. Der Bund der Steuerzahler kam zu dem Schluss, dass die Anhebung des Kinderfreibetrages auf 6.024 Euro unzureichend sei.
Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter wies darauf hin, dass die Erhöhung bei vielen in Armut lebenden Kindern nicht ankomme, weil die Erhöhung auf den staatlichen Unterhaltsvorschuss angerechnet werde. Es werde in diesen Fällen mehr Kindergeld und im Gegenzug weniger aus den Sozialkassen gezahlt. Auch beim Unterhalt werde das Kindergeld zur Hälfte angerechnet, so dass bei den Kindern von Alleinerziehenden nur die Hälfte der Erhöhung ankomme.
Von mehreren Sachverständigen wurde kritisiert, dass die geplante Leistung für Schulmaterial von 100 Euro pro Jahr nur für Schüler bis zur 10. Klasse gewährt werden soll. "Aus bildungspolitischer Sicht halten wir dies für verfehlt", erklärte etwa die Bundessteuerberaterkammer. Diese Leistung soll für Kinder gewährt werden, die in Sozialhilfe-Haushalten oder Haushalten von Hartz 4-Empfängern leben. Der deutsche Juristinnenbund verlangte, den Schulbedarf als echte Erhöhung des Bedarfssatzes auszugestalten und die geplanten Kontrollen der Leistungsberechtigten entfallen zu lassen.
Kritisch wurde von den Sachverständigen auch die Gestaltung einer weiteren Fördermaßnahme beurteilt. Nach dem Entwurf sollen von Haushalten in Auftrag gegebene Dienstleistungen durch Abzug der Kosten von den Steuern gefördert werden. Vorgesehen ist, dass 20 Prozent der Aufwendungen von einer Gesamtsumme in Höhe von 20.000 Euro abgezogen werden können - bis zu einem Höchstbetrag von 4.000 Euro. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks und der Bund der Steuerzahler verlangten eine Anhebung auf 25 Prozent. Deutscher Gewerkschaftsbund und Juristinnenbund warnten dagegen davor, mit dieser Förderung einen neuen Dumpinglohn-Bereich zu schaffen.
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