Im Bundestag notiert: Artikel 14 der EU-Chemikalienverordnung "REACH"
Berlin: (hib/BN) In einer Kleinen Anfrage ( 16/11708) fragt die Fraktion Die Linke die Bundesregierung, warum Artikel 14 der EU-Chemikalienverordnung "REACH" gestrichen worden sei. Laut REACH-Verordnung müssen unter anderem schädliche Auswirkungen von registrierungspflichtigen Stoffen auf Gesundheit oder Umwelt angegeben werden, wie es in der Vorlage heißt. Dies erfolge mit Hilfe eines Sicherheitsdatenblatts, dessen Inhalt bislang von Artikel 14 geregelt worden sei. Die Linke befürchtet nun, dass Verbraucher zukünftig nicht mehr auf alle Gefahren hingewiesen werden.
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