Im Bundestag notiert: Anträge auf Auskunft oder Akteneinsicht auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes
Berlin: (hib/STO) Im vergangenen Jahr sind an die Bundesministerien und ihnen nachgeordneten Behörden insgesamt 1.548 Anträge auf Auskunft oder Akteneinsicht auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes des Bundes gestellt worden. Das teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 16/11958) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion ( 16/11790) mit. Im Jahr 2007 gab es demnach insgesamt 1.265 Anträge und im Jahr 2006 insgesamt 2.278 Anträge.
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