Im Bundestag notiert: Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten
Berlin: (hib/BOB) Das Zweite Protokoll vom 26. März 1999 zur Haager Konvention zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten verbessert den Schutz auf Auseinandersetzungen, die nicht international ausgetragen werden. Dies teilt die Bundesregierung in einem von ihr vorgelegten Ratifikations-Gesetzentwurf ( 16/12234) mit. Ferner präzisiere er, unter welchen Umständen Kulturgüter vor Angriffshandlungen geschützt seien und schaffe mit dem "verstärkten Schutz" eine neue Kategorien von besonders geschützten Kulturgütern.
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