Vorsitzender des Immunitätsausschusses und Staatsanwaltschaft widersprechen Darstellungen zur angeblichen Weitergabe von Informationen durch den Immunitätsausschuss im Fall Tauss
Der Vorsitzende des Immunitätsausschusses des Deutschen Bundestages, Thomas Strobl, MdB, und der Leitende Oberstaatsanwalt in Karlsruhe widersprechen der Darstellung, dass nach Aussagen der Staatsanwaltschaft Karlsruhe Informationen im Fall des Abgeordneten Jörg Tauss aus dem Immunitätsausschuss durchgesickert seien.
Zu der Darstellung, dass die Staatsanwaltschaft Karlsruhe davon ausgehe, dass wesentliche Informationen im Fall Tauss durch Mitglieder des Immunitätsausschusses vorzeitig an Medienvertreter weitergegeben worden seien, stellt der Leitende Oberstaatsanwalt in Karlsruhe klar: „Das ist nicht zutreffend“. Eine solche Vermutung sei durch seine Behörde auch nicht an die Presse weitergegeben worden. Thomas Strobl: „Der Immunitätsausschuss hat unter strikter Geheimhaltung getagt, um die Durchsuchungsmaßnahmen nicht zu gefährden. Dieser besonderen Verantwortung waren sich alle Mitglieder bewusst.“
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