Ernährung und Landwirtschaft. Die Linksfraktion fordert die Bundesregierung auf, sich für ein EU-weites Verbot der Käfighaltung von Legehennen stark zu machen und an der Förderung der tiergerechten Geflügelhaltung hierzulande in der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" uneingeschränkt festzuhalten.
In ihrem Antrag ( 16/1128) vertritt die Fraktion die Auffassung, dass die Mehrzahl der Legehennen nach wie vor in Tierhaltungssystemen gehalten wird, die dem Tierschutzgesetz widersprächen. Nach dem Gesetz sei den Hennen das Scharren und Picken, das ungestörte und geschützte Eierlegen und die Eigenkörperpflege zu gewährleisten. Auch das erhöhte Sitzen auf Stangen gehöre dazu.
Die Linksfraktion bezieht sich auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes von 1999. Demnach sei vom obersten Gericht bestätigt worden, dass die Hennenhaltungsverordnung gegen das Tierschutzgesetz verstoße und nichtig sei. Daraus leitet Die Linke die "logische Folgerung" ab, dass nur ein ab dem 1. Januar 2007 gültiges Käfigverbot mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes vereinbar sei. Dies dürfe nicht wieder durch eine mögliche Einführung so genannter Kleinvolieren oder ausgestalteter Käfige, wie sie vom Bundesrat geplant ist, als einer abgewandelten Form der Käfighaltung unterlaufen werden.
Die Bundesregierung solle deshalb bei der Zulassung neuer Tierhaltungsverfahren das Urteil des Bundesverfassungsgerichts und die im Urteil vorgegebene Konkretisierung für eine verhaltensgerechte Unterbringung im Sinne des Tierschutzgesetzes beachten. Zusammen mit einem themengleichen Antrag der Bündnisgrünen ( 16/839, siehe "Das Parlament" Nr. 12/2006, Seite 6) hat der Bundestag die Initiative der Linksfraktion am 6. April zur Beratung an den Agrarausschuss überwiesen.