Haushalt. Mit dem Bundeshaushalt 2006 sollen die Versorgungsausgaben für die Bundesbeamtinnen und -beamten sowie die Richterinnen und Richter in den Haushalten der Behörden etatisiert werden, in denen sie zuletzt gearbeitet haben. Dies beschloss der Haushaltsausschuss am 5. April bei Enthaltung der Bündnisgrünen auf Antrag der Koalition einstimmig. Bisher sind diese Ausgaben im Etat "Versorgung" (Einzelplan 33) eingestellt, der aufgelöst werden soll. Die Abgeordneten beauftragten das Bundesministerium für Finanzen, die technische Umsetzung der Auflösung des Etats bis zur Bereinigungssitzung des Haushaltsausschusses am 1. Juni vorzubereiten.
Darüber hinaus hat der Haushaltsausschuss bei Enthaltung der Bündnisgrünen auf Koalitionsantrag einstimmig beschlossen, zur "nachhaltigen Sicherung" der Finanzierung der Versorgungsausgaben einen Versorgungsfonds für neu eingestellte Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter sowie Berufssoldatinnen und Berufssoldaten mit Wirkung ab 1. Januar 2007 einzurichten. Ein nahezu identischer Antrag der Bündnisgrünen wurde von den Koalitionsfraktionen abgelehnt.
Die Mitglieder des Ausschusses betonten, dass sie "gemeinsam ein dickes Brett gebohrt" hätten. Sie gingen davon aus, dass diese Entscheidung bei den Minis-terien auf Widerstand stoßen werde. Der Vertreter des Bundesfinanzministeriums begrüßte "nachdrücklich" die Entscheidung. Auch er sah Schwierigkeiten bei der Umsetzung voraus.