Wirtschaft und Technologie. Der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf eines Elektronischer-Geschäftsverkehr-Vereinheitlichungsgesetzes ( 16/3078 , 16/3135 ) stößt bei den Adressaten auf mancherlei Vorbehalte. Dies geht aus den Stellungnahmen der Sachverständigen zur öffentlichen Anhörung des Wirtschaftsausschusses am 11. Dezember hervor.
Auch die Grünen hatten einen Entwurf für ein Anti-Spam-Gesetz ( 16/1436 ) sowie einen Antrag, die Verbraucher nicht zu übergehen ( 16/3499 ), vorgelegt. Bestandteil des Gesetzes ist ein neues Telemediengesetz, das die vorhandenen Regelungen bündeln und die Tele- und Mediendienste von den Bereichen Rundfunk und Telekommunikation abgrenzen soll. Zu den Telemediendiensten werden alle Informations- und Kommunikationsdienste gezählt, die nicht ausschließlich Telekommunikationsdienste oder Rundfunk sind. Geplant ist ferner, die Verletzung bestimmter Informationspflichten bei der E-Mail-Werbung mit Bußgeldern zu ahnden, um die Flut an Spam-Mails einzudämmen.
Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) bezweifelte, ob die Definitionen ausreichen, Telekommunikation, Rundfunk und Mediendienste sinnvoll zu trennen. Durch Abgrenzungsprobleme könnte sich die Rechtsunsicherheit bei den Unternehmen verstärken, schrieb der DIHK. Der Verband Privater Rundfunk und Telemedien warnte vor einer einseitigen Verschiebung der Abgrenzung von Rundfunk und Mediendiensten zu Lasten des Rundfunks. Der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (Bitkom) sah die Gefahr einer "schleichenden Ausweitung" der klassischen Rundfunkregulierung auf die neuen Medien.
Breiten Raum nahm die Spam-Problematik ein. Der Verbraucherzentrale Bundesverband begrüßte die Bemühungen, die Spam-Flut durch ein erweitertes Verbot mit Sanktionsmöglichkeiten zu bekämpfen, verlangte aber eine Aufstockung des Bußgeld-Höchstbetrages von 50.000 auf 500.000 Euro. Der Verband der deutschen Internetwirtschaft sah darin jedoch ein "stumpfes Schwert". So sei das Vorhaben, Auflagen zur Gestaltung der Kopf- und Betreffzeile in Mails zu schaffen, bei ausländischen Versendern wirkungslos. Das Internetunternehmen Freenet.de AG regte sogar an, die Einstufung als Ordnungswidrigkeit zu streichen. Ansonsten sei zu befürchten, dass auch rechtmäßiges E-Mail-Marketing als Ordnungswidrigkeit verfolgt werden könnte.