29. November 2010
Nach der Enquete-Anhörung ging die Arbeit für die
Mitglieder der Projektgruppe Datenschutz und
Persönlichkeitsrechte weiter. Die Mitglieder debattierten vor
allem über Grundsätzliches. Die Prinzipien, Ziele und
Werte des Datenschutzes standen im Mittelpunkt der
Überlegungen.
© picture alliance/ Helga Lade;
Bildagentur online/ TET [M]
Im Anschluss an die vierstündige Enquete-Anhörung zum
Urheberrecht am 29. November 2010 gönnte sich die
Projektgruppe Datenschutz nur eine kurze Pause – und machte
sich an die Arbeit. Die gut ein Dutzend anwesenden Mitglieder
debattierten weitere zwei Stunden über Grundsätzliches
wie Prinzipien, Ziele und Werte des Datenschutzes.
Fünf Prinzipien des Datenschutzes
Die Mitglieder setzten ihre in der vorangegangenen
Projektgruppensitzung begonnene Textarbeit fort. Der im Etherpad
gemeinsam erarbeitete Entwurf für den Zwischenbericht
enthält unter anderem die fünf Prinzipien des
Datenschutzes: Erlaubnisvorbehalt, Erforderlichkeitsgrundsatz ,
Zweckbindungsgrundsatz, Transparenzgrundsatz und das Prinzip der
Datenvermeidung und Datensparsamkeit.
Erlaubnisvorbehalt meint, dass Bürgerinnen und Bürger
ausdrücklich zustimmen müssen, wenn ihre
personenbezogenen Daten von öffentlichen Institutionen oder
Firmen genutzt werden. Doch wie ausdrücklich muss die
Zustimmung aussehen? Hierüber gingen die Meinungen
auseinander.
Einig war man sich hingegen über das Prinzip des
Erforderlichkeitsgrundsatzes. Hier geht es um den Zweck der
Datenerhebung. Im Berichtsentwurf heißt es, es dürften
nur so viele Daten erhoben, verarbeitet oder genutzt werden, wie
unbedingt notwendig seien, um den Zweck der Datenerhebung zu
erreichen.
Daran schließt sich der so genannte Zweckbindungsgrundsatz
an. Er besagt, dass die Daten, die für einen bestimmten Zweck
erhoben worden sind, auch nur zu diesem Zweck verarbeitet oder
genutzt werden dürfen. Über die bestehende Regelungen
hinaus gehende Forderungen nach Sanktionen für
Verstöße gegen den Zweckbindungsgrundsatz waren in der
Projektgruppe nicht mehrheitsfähig.
Bei Grundsätzen wie Transparenz, Datenvermeidung und
-sparsamkeit waren sich die Mitglieder einig, dass es zunächst
um eine nüchterne Problembeschreibung gehe, um zu einem
späteren Zeitpunkt mögliche Lösungen wie
beispielsweise den Datenbrief zu diskutieren.
Diskussion über informationelle
Selbstbestimmung
Wie viel kann und darf jeder Mensch im Internet von sich
preisgeben? Ist das Veröffentlichen von persönlichen und
privaten Daten ein freiheitlicher Akt der Selbstbestimmung oder ein
verwerflicher Datenstrip? Müssen Menschen davor geschützt
werden oder gehört es zu ihrer freien Entscheidung? Die
Meinungen gingen in der Projektgruppe auseinander.
„Autonomie“ erwies sich in der Dis-kussion als
Schlüsselbegriff. Eine weitere Erkenntnis: Nur wenn sich
Nutzer und Diensteanbieter im Internet auf Augenhöhe
gegenüber stehen, kann selbstbestimmte Kommunikation
stattfinden.
Die nächste Projektgruppensitzung findet am 13. Dezember 2010
statt.