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11. Februar 2011

Tempo im Zeitplan der Projektgruppe Urheberrecht

Die Projektgruppe hat sich in ihrer Sitzung am 11. Februar dafür entschieden, für den dritten und abschließenden Teil ihres Arbeitsprogramms eine neue Arbeitsmethode auszuprobieren. Damit will die Projektgruppe ihr Arbeitstempo weiter erhöhen.

Für den dritten Themenkomplex des Arbeitsprogramms will die Projektgruppe Urheberrecht eine neue Arbeitsmethode ausprobieren. Dazu wurden die zwölf Einzelaspekte des dritten Themenkomplexes unter den Fraktionen aufgeteilt. Jede Fraktion erklärte sich für einen oder mehrere Bereiche zuständig, zu dem sie einen Textentwurf liefert. In diesen Basistext können dann die anderen Fraktionen zusätzliche oder abweichende Aspekte einarbeiten und gegenseitig abgleichen. Die Projektgruppenmitglieder einigten sich auf die Verteilung im Einzelnen und verabredeten, bis Ende Februar die Entwürfe für die einzelnen Aspekte des dritten Teils einzureichen.

Handlungsempfehlungen für den Zwischenbericht
Damit ist Bewegung in den Zeitplan der Projektgruppe gekommen: Mit dem neuen Verfahren will die Projektgruppe ihr Arbeitstempo erhöhen – schließlich will sie im Zwischenbericht Handlungsempfehlungen vorlegen können. Entwürfe für Handlungsempfehlungen zum ersten Themenkomplex liegen bereits vor. Empfehlungen zu den Teilen zwei und drei sollen folgen. Denn die Projektgruppe würde nach Möglichkeit bereits zum Zwischenbericht Handlungsempfehlungen zu allen Themenkomplexen liefern wollen.

Neu aufgerollt: Wert und Wertschätzung von Kreativität
Anschließend stieg die Projektgruppe in die Textarbeit zum ersten Themenkomplex ein. Auf der Grundlage des bislang insgesamt 33 Seiten umfassenden Arbeitspapiers diskutierten die Mitglieder zum Beispiel Details zum Thema „Private Lizenzverträge im Bereich digitaler Informationsgüter“. Zum ersten Textentwurf dieses Kapitels hatten zwei Projektgruppenmitglieder eine gekürzte Fassung vorgelegt, die von den anderen Mitgliedern noch um Details wie Konkretisierungen oder Fußnoten erweitert wurde. Im Abschnitt „Wert und Wertschätzung von Kreativität in der digitalen Welt“ lagen dagegen zwei teils sehr gegensätzliche Abschnitte vor. Um die Diskussion der offenen Punkte in diesem Abschnitt schneller zum Ziel zu bringen, erklärte sich ein Kommissionsmitglied bereit, dieses Thema noch einmal neu aufzurollen und die konträren Positionen einzuarbeiten. Der Entwurf soll bis zur nächsten Sitzung vorliegen. Bereits in der vorigen Sitzung am 28. Januar hatte die Projektgruppe den Punkt „Verfassungsmäßiger Rahmen“ andiskutiert. Dazu haben die Fraktionen in Vorbereitung auf die Sitzung einige Alternativvorschläge eingereicht, womit der Punkt weitgehend fertiggestellt ist.

Neue Teilbereiche der Öffentlichkeit
Für den Abschnitt „Neue Regelungsansätze im Urheberrecht“ haben zwei Mitglieder der Projektgruppe einen Textentwurf vorgelegt. Dabei geht es um die Frage, welche konzeptionellen Veränderungen des Immaterialgüterrechts notwendig seien, um den neuen Herausforderungen der Wissensgesellschaft Rechnung zu tragen. Die Autoren stellen im Text verschiedene Ansätze gegenüber. Hervorgehoben wird unter anderem die Beobachtung, dass sich im Netz neue Teilbereiche von Öffentlichkeit herausgebildet haben, die subjektiv als privat empfunden werden, juristisch jedoch nach wie vor dem Bereich der Öffentlichkeit zugerechnet werden. Eine mögliche Überlegung sei es daher, stärker zwischen kommerziellen und nicht-kommerziellen Nutzungen zu unterscheiden statt zwischen „privat“ und „öffentlich“. Abgesehen von kleineren Ergänzungen, die in den Text eingearbeitet wurden, fand der Beitrag die Zustimmung der Projektgruppe. Damit ist auch dieser Abschnitt vorerst abgeschlossen.

Geplant für die nächste Sitzung: Schrankenregelungen und Creative Commons
Die eigentlich geplante Behandlung von zwei Textentwürfen für das erste Kapitel wurde auf die nächste Sitzung verschoben: zu den Themen „Schrankenregelungen“ und „Neue Geschäfts- und Lizenzmodelle auf der Basis des geltenden Urheberrechts (Creative Commons etc.)“. Die Entwürfe zu diesen Themen konnten nicht rechtzeitig fertiggestellt werden. Die gemeinsame Arbeitsgruppe der Fraktionen wird bis zum nächsten Treffen der Projektgruppe am 25. Februar dazu noch mehrmals zusammenkommen. Auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung sollen auch die Ergebnisse der Arbeitsgruppe zum Thema „Begriff des geistigen Eigentums“ gesetzt werden.




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Stand: 11.02.2011