4.10.2
Handlungsempfehlungen zur Arbeitsmigration hochqualifizierter
Arbeitskräfte
Empfehlung 4-24 Ausweitung der eigenen
Ausbildungskapazitäten
Es wird der Bundesregierung
empfohlen darauf hinzuwirken, dass die eigenen
Ausbildungskapazitäten im IuK-Bereich deutlich ausgeweitet
werden. Dabei soll auch auf die vohandenen Reservoire gut
ausgebildeter und qualifizierter, in Deutschland lebender Personen
zurückgegriffen werden. Dies gilt insbesondere für
qualifizierte Frauen. Ein Schritt in die richtige Richtung ist in
Deutschland die von der Wirtschaft im Bündnis für Arbeit
zugesagte Bereitstellung von 40 000 Ausbildungsplätzen im
IT-Bereich bis zum Jahr 2003.
Empfehlung 4-25 Gebühr auf
Anwerbeverfahren
Es wird empfohlen, bei Firmen und
Institutionen, die in Entwicklungsländern hochqualifizierte
Fachkräfte anwerben (Green Cards), eine Gebühr zu
erheben, die sich ggf. an den üblichen Entlohnungen von
„Head Huntern“ orientiert. Die so geschöpften
Ressourcen könnten dann gezielt zur Förderung von
Ausbildungskapazitäten im jeweils betroffenem Land eingesetzt
werden.
Empfehlung 4-26 Firmenkooperation und
Förderung von Existenz gründungen bei
Rückkehrern
Der Bundesregierung wird empfohlen,
im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit darauf hinzuwirken, dass
die Möglichkeiten für eine Vertiefung von
Firmenkooperationen zwischen Industrieländern und
Entwicklungsländern intensiver genutzt und ausgebaut werden
(Joint Ventures, Entwicklungspartnerschaften/PPP,
Personalaustausch, Direktinvestitionen). Die dadurch möglichen
positiven Effekte des Know-how-Transfers und der nachhaltigen
Qualifizierung der lokalen Fachkräfte können zu einer
Stärkung der Wirtschaftskraft in den jeweiligen
Entwicklungsländern beitragen.
Insbesondere wird empfohlen,
Spezialisten aus Entwicklungsländern, die bereit sind in ihr
Heimatland zurückzukehren („Brain Gain“), bei
Interesse in Programme zur Förderung von
Existenzgründungen einzubeziehen. Dies trägt dazu bei,
das unternehmerische Potential in den Heimatländern zu
stärken und Netzwerke zwischen Firmen in Entwicklungs- und
Industrieländern aufzubauen. In diesem Zusammenhang
müssten die Kreditmöglichkeiten für
Existenzgründer in Basel II entsprechend angepasst werden,
damit rückkehrwillige IuK Spezialisten aus
Entwicklungsländern entsprechend berücksicht werden
können (vgl. zu Basel II Kapitel
2.3.3.1).Ergänzend sollen rückkehrwillige
Spezialisten im Rahmen von Projekten des BMZ zur Verbesserung der
Infrastruktur im Bildungs- und Forschungsbereich eingebunden
werden. Weitere Maßnahmen der Rückkehrerförderung
sind Einarbeitungs- und Gehaltszuschüsse sowie
Arbeitsplatzausstattungen.
Empfehlung 4-27 Jährlicher Bericht zur
Arbeitsmigration
Der Bundesregierung wird empfohlen,
eine Forschungseinrichtung damit zu beauftragen, der Regierung und
dem Parlament jährlich einen Bericht zum Problem der
Abwanderung qualifizierter Arbeitskräfte aus
Entwicklungsländern vorzulegen. In diesem Bericht sollten die
Zusammenhänge von vorausschauenden Maßnahmen der
Arbeitsmarkts-, Bildungs-, Einwanderungs-, Entwicklungshilfe- sowie
der Integrationspolitik für Migranten behandelt werden. Dabei
sind die Ausländerbeauftragte sowie NGOs einzubeziehen. Ferner
soll auch der Austausch mit anderen Zielländern von
Arbeitsmigranten innerhalb und außerhalb Europas
verstärkt werden, um deren Erfahrungen auf diesem Feld
einbeziehen zu können.
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