*) Eingesetzt durch Beschluss des Deutschen Bundestages vom 15. Dezember
1999 - entspricht der Bundesdrucksache 14/2350

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4.3.4       Zunehmende Arbeitszeit-flexibilisierung19

Die geschilderten Trends führen auch zu zunehmender Arbeitszeitflexibilisierung. Dies zeigt sich zunächst darin, dass die Arbeitszeitverkürzung der letzten eineinhalb Jahrzehnte mit einer deutlichen Differenzierung der Arbeitszeit abhängig vom Qualifikationsniveau der Beschäftigten verbunden war. Dies betrifft sowohl die absolute Länge der Arbeitszeit als auch die Richtung der Veränderung. Während bei Beschäftigten mit einfacher Qualifikation die Arbeitszeit kürzer ist und im letzten Jahrzehnt weiter deutlich verkürzt wurde, ist sie in den höheren Qualifikationsstufen höher und teilweise sogar noch länger geworden (Institut Arbeit und Technik, Sonderauswertung SOEP).

Ein deutlicher, wenn auch in der Gesamtwirkung nicht unbedingt dramatischer Trend zur Flexibilisierung der Arbeitszeit zeigt sich darin, dass nur noch eine deutliche Minderheit der Beschäftigten in der klassischen „Normal­ arbeitszeit“ arbeitet (Bundesmann-Jansen u.a. 2000). Wenn man Normalarbeitszeit äußerst restriktiv als Vollzeitarbeit von montags bis freitags, mit konstanter Verteilung der Arbeitszeit, ohne Überstunden, Schichtarbeit, Nachtarbeit und Wochenendarbeit interpretiert, dann hatten schon 1989 nur noch 24 Prozent der Beschäftigten,    1995 noch 19 Prozent und 1999 nur noch 15 Prozent der Beschäftigten eine normale Arbeitszeit.

Ein ähnlicher Trend zeigt sich auch bei den Überstunden. Im Jahre 1995 leisteten 46 Prozent der Beschäftigten regelmäßige Überstunden, 1999 schon 56 Prozent. Dabei ist zwar ist der Anteil der Beschäftigten, die Überstunden leisten, gestiegen, jedoch die durchschnittliche Dauer der Überstunden leicht rückläufig (1995 verglichen mit  1999 von 2,9 auf 2,8 Stunden/Woche). Außerdem haben sich die Gewichte bei den Abgeltungsformen von Überstunden verschoben, und zwar von den definitiven, d.h. mit Lohn abgegoltenen oder unbezahlten, zu den transitorischen, d.h. mit Freizeit ausgeglichenen, Überstunden. Nach der neuesten Arbeitszeitstudie des ISO „Arbeitszeit 99“ werden von den durchschnittlich 2,8 Überstunden pro Woche lediglich 0,9 Stunden vergütet (1995: 1,3 Stunden), während 1,1 Stunden durch Freizeit ausgeglichen werden. 0,8 Stunden (1995: 0,9 Stunden) bleiben unbezahlte Überstunden (Bundesmann-Jansen u.a. 2000). Dem entspricht auch, dass Arbeitszeitkonten inzwischen eine beachtliche Verbreitung gefunden haben. Das deutet darauf hin, dass der Zuwachs der Überstunden weniger konjunkturell bedingt ist, sondern dass es sich um den Ausdruck einer strukturellen und sich ausbreitenden Tendenz zur Arbeitszeitflexibilisierung handelt.

Der hohe Anteil von Beschäftigten mit Arbeitszeitkonten (37 Prozent) ist allerdings zu relativieren. Denn bei den meisten Arbeitszeitkonten handelt es sich um traditionelle Gleitzeitkonten – relativ kurze Ausgleichszeiträume mit geringem Flexibilisierungsgrad – oder um reine Überstundenkonten ohne die Möglichkeit, ins Zeit-Minus zu kommen. Nur 16 Prozent der Arbeitszeitkonten dienen der echten Flexibilisierung, d.h. einer möglichen Gestaltung von Plus- und Minusstunden aus schwankender Arbeitszeitverteilung (Bundesmann-Jansen u.a. 2000: 124).



19 Vgl. hierzu auch das abweichende Minderheitenvotum von der PDSFraktion in Kapitel 11.3.5.

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