Ausschüsse
16. Wahlperiode
Grußwort des Vorsitzenden des Rechtsausschusses
Ausschussvorsitzender Andreas
Schmidt, CDU/CSU
© DBT
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Die ureigenste Aufgabe der 31 Mitglieder dieses Ausschusses besteht in der Beratung aller Gesetzesvorlagen im Bereich des Bürgerlichen Rechts, des Strafrechts sowie der dazugehörigen Prozessordnungen. Wir befassen uns außerdem mit Streitigkeiten vor dem Bundesverfassungsgericht und haben schließlich eine Repräsentationsfunktion innerhalb des juristischen Umfeldes also in der Anwaltschaft, der Richterschaft und der Presse.
Auch wenn es sich dementsprechend bei den Mitgliedern des Rechtsausschusses in der Mehrzahl um Juristen handelt, unterscheiden wir uns von unseren Kollegen - anders als ein verbreitetes Vorurteil vielleicht vermuten läßt - keineswegs durch besondere Trockenheit oder gar Humorlosigkeit! Entsprechend den gegebenen politischen Gegensätzen wird diskutiert, auf fachlich hohem Niveau, jeder ist gefordert und bereit, seine Erfahrungen einzubringen, aber in sehr kollegialem und traditionell gutem Klima. Unabhängig von den neuen Mehrheiten im Ausschuss - eben dem Spiegelbild der Großen Koaltion im Parlament - zeichnet sich die Arbeit im Rechtsausschuss schon immer durch einen hohen Grad der Einvernehmlichkeit aus. Es gilt Sachfragen zu klären, die nach Vernunftsgesichtspunkten entschieden werden müssen. Der Wunsch nach politischer Selbstdarstellung tritt da zurück. Das spart man sich für die Rede im Plenum auf.
Für den neuen 16. Deutschen Bundestag zeichnen sich schon jetzt interessante rechtspolitische Vorhaben ab, die - überwiesen durch das Parlament - von uns beraten werden. Die letzte Legislaturperiode, um ein Jahr verkürzt, hat viele Gesetzgebungsvorhaben "auf den letzten Metern" scheitern lassen, d.h. das Verfahren bis zu ihrem Inkrafttreten konnte nicht mehr rechtzeitig abgeschlossen werden. Aber auch zahlreiche neue Gesetzesentwürfe und andere Vorlagen werden dazukommen. Ein Arbeitspensum von weit über eintausend "Drucksachen" pro Wahlperiode ist da keine Seltenheit und wäre im übrigen ohne die tatkräftige und sachkundige Unterstützung durch die Mitarbeiter des Sekretariats des Rechtsausschusses kaum zu bewältigen.
Ein kleiner Ausblick: Im Bereich des Straf- und Strafprozessrechts werden wir uns in dem Spannungsfeld zwischen der grundrechtlich garantierten Freiheit der Menschen einerseits und dem Anspruch auf Sicherheit andererseits voraussichtlich u. a. mit Themen wie Stalking, Telekommunikationsüberwachung, nachträgliche Sicherungsverwahrung im Jugendstrafrecht und der Einführung einer Kronzeugenregelung befassen. änderungen sind geplant für den nachehelichen Unterhalt von Kindern. Ein Antidiskriminierungsgesetz, in der letzten Legislaturperiode der Diskontinuität unterfallen, wird, da es hier um die Umsetzung von EU-Richtlinien geht, mit Sicherheit wieder Thema werden. Eine Reform des Urheberrechtsschutzes sowie des GmbH-Rechts stehen an und die Modernisierung der Justiz im Rahmen der großen Justizreformen wird weiter vorangetrieben.
Es gibt viel zu tun. Ich freue mich auf eine ereignisreiche Wahlperiode und eine erfolgreiche Zusammenarbeit.
Andreas Schmidt (Mülheim), MdB
Quelle:
http://www.bundestag.de/ausschuesse/a06/grusswort