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16. Wahlperiode
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Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Aufgaben und Arbeit

Der 13. Ausschuss des Deutschen Bundestages hat 31 Mitglieder und bearbeitet federführend oder mitberatend alle Gesetzentwürfe, Anträge, Berichte und Entschließungen sowie EU-Vorlagen zu den Themen, die die Politikfelder seines Aufgabengebiets betreffen. Gleichzeitig kontrolliert das Gremium als parlamentarische Instanz die Regierungstätigkeit des Ministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. In der 15. Wahlperiode hatte der Ausschuss 644  Vorlagen, davon 62 federführend, bearbeitet. Neben den in der Regel nicht-öffentlichen Sitzungen werden öffentliche Anhörungen und Delegationsreisen zur vertieften Informationsgewinnung durchgeführt. Daneben informiert sich der Ausschuss sowohl im Rahmen seiner Sitzungen als auch außerhalb durch Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern der Bundesregierung, mit Verbänden und mit Sachverständigen über Themenbereiche seines Fachgebietes.

Schwerpunktthemen im Rahmen der Politikfelder des Ausschusses sind:

Familienpolitik

Frauenpolitik

Jugend und Kinder

Senioren

Zivildienst und Freiwilligendienste

Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements

Migration und Integration

Quelle: http://www.bundestag.de/ausschuesse/a13/aufgaben
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