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Tom Rolff
Straßenmaut für Brummis soll gerechter
werden
Kompromiss zwischen Europäischem Rat und
Europaparlament
In der Europäischen Union soll es in Zukunft einheitliche
Standards für die Berechnung der LKW-Maut geben. Ab 2012 soll
die Mautpflicht für Lastkraftwagen außerdem
grundsätzlich auch für Kleintransporter ab 3,5 Tonnen
gelten. Einen entsprechenden Entschluss verabschiedete das
Europaparlament am 15. Dezember in Straßburg. Zuvor hatten
sich die Abgeordneten mit dem Europäischen Rat auf auf die
neue Richtlinie geeinigt. Sie dürfte in Kürze auch von
den Verkehrsministern abgesegnet werden. Danach haben die
EU-Staaten zwei Jahre Zeit, die neuen Bestimmungen umzusetzen.
Die neue Wegekostenrichtlinie sei ein Schritt nach vorn zu einer
nachhaltigen Verkehrspolitik, sagte der verkehrspolitische Sprecher
der deutschen Sozialdemokraten im Europaparlament, Willy Piecyk.
Viele Abgeordnete in Straßburg hatten durchsetzen wollen, dass
die Mitgliedsstaaten bei der Berechnung der Lkw-Maut auch die
externen Kosten des Güterverkehrs auf der Straße
berücksichtigen dürfen. Gemeint sind damit jene
Beeinträchtigungen der Umwelt und der Gesundheit, die die
Lastwagen auf dem Weg durch die EU verursachen. Dieser Vorschlag
scheiterte vorerst am Widerstand der EU-Staaten, die am Rande der
Union liegen. Sie wollen möglichst ungehindert und billig in
und durch das Zentrum der EU fahren. Ohne preiswerten Transport
könnten Unternehmen in Spanien oder Polen nicht in den
europäischen Markt integriert werden, argumentieren die
Randstaaten ebenso wie die EU-Kommission.
Die Leidtragenden dieser Verkehrspolitik wohnen an den
Transitstrecken durch Deutschland, Frankreich oder Österreich.
Ihre Regierungen hatten sich im Ministerrat dafür stark
gemacht, einen möglichst großen Anteil der externen
Kosten in die Maut einzurechnen. Die Wegekostenrichtlinie bringt
für sie insofern einen Fortschritt, als sie ihnen das Recht
gibt, Straßenbenutzungsgebühren für Lkw zu erheben.
Um Spediteure aus anderen EU-Staaten vor ungerechtfertigten
Forderungen zu schützen, müssen sie sich dabei aber an
eine bestimmte Berechnungsmethode halten. Als stritiggilt dabei,
wie Faktoren wie Luftverschmutzung oder Lärm in der Maut
Berücksichtigung finden können. In die Kalkulation der
Maut dürfen zudem nur die Kosten aus den zurückliegenden
30 Jahren für den Bau und den Unterhalt der Autobahnen oder
Fernstraßen eingehen, die zum transeuropäischen Netz
eines Mitgliedstaates gehören. Auch auf deutschen Druck wurde
dieser Zeitraum gegenüber dem Kommissionsentwurf, der 15 Jahre
vorsah, durchgesetzt. Das deutsche Autobahnnetz ist alt, ein
kürzerer Referenzzeitraum hätte für die
Bundesrepublik deutlich niedrigere Gebühren bedeutet. Die
Bundesregierung setzte sich auch mit der Forderung durch, dass
vorerst nur Lkw ab zwölf Tonnen Gesamtgewicht Maut bezahlen
müssen.
Viele Abgeordnete halten die neue Verordnung für einen
Dolchstoß in den Rücken der Bahn, die für das
Schienennetz weiterhin im vollen Umfang aufkommen muss. Als
problematisch gilt außerdem, dass keine anerkannte Methode zur
Verfügung steht, nach der die externen Kosten kalkuliert
werden. Die Kommission soll diese Methode in den kommenden zwei
Jahren entwickeln und danach einen Vorschlag machen, um die
externen Kosten zu internalisieren.
Der nächste Konflikt ist damit programmiert. Schon heute,
sagt der CSU-Abgeordnete Markus Ferber, kämen die Spediteure
über die Mineralölsteuer und ihre
Versicherungsprämien auch für Umwelt- und
Gesundheitsschäden auf. Sein britischer Fraktionskollege
Bradburn bezeichnete das Konzept hingegen als "reine
Geldschneiderei".
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