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Susanne Sitzler
Hartz IV im Selbstversuch
An der Humboldt-Universität Berlin haben sich 13 Studenten
und der Dozent des Seminars "Einführung in Arbeitsmarkt- und
Beschäftigungspolitik" zu einem freiwilligen Selbstversuch
entschlossen: Sie lebten vom 9. November an für vier Wochen
mit dem Einkommen eines Hartz IV-Empfängers. Ziel, so
Seminarleiter Michael Maschke, war es, einen
Sensibilisierungseffekt zu erreichen. Der Versuch im empirischen
Teil des Seminars beleuchte die subjektive Seite der
Arbeitslosigkeit. Nicht beschreiben könne er "den wirklichen
sozialen Abstieg, den ein Arbeitsloser erlebt". Somit sei er
begrenzt, ermögliche aber dennoch einen Erkenntnisgewinn wie
eine veränderte Wahrnehmung.
Hartz IV, die Fakten: Das nach Peter Hartz und seiner Kommission
zur Arbeitsmarktreform benannte Gesetz ist Teil der Agenda 2010 von
Rot-Grün.
Die Grundidee der Reform ist die Zusammenlegung von
Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe zum Arbeitslosengeld II. Im
Januar 2005 trat das Gesetz in Kraft. Die neue Regierungskoalition
unter CDU und SPD will das Gesetz ändern. Die Sätze
für Ost (neue Bundesländer) und West (alte
Bundesländer und Berlin) sollen angeglichen werden. Gespart
werden soll vor allem bei den jungen Hartz-IV-Empfängern unter
25 Jahren: Sie sollen nur noch dann Unterstützung bekommen,
wenn ihre Eltern nicht in der Lage sind, sie zu versorgen. Unter
Umständen könnte ihnen auch zugemutet werden, aus der
eigenen Wohnung aus- und bei den Eltern einzuziehen.
Die bisherige Grundsicherung nach Hartz IV: Einer
alleinstehenden Person und Alleinerziehenden stehen 345 Euro (West)
oder 331 Euro (Ost) zur Verfügung. Für ein Kind bis zu 14
Jahren kommen weitere 207 Euro (West) beziehungsweise 199 Euro
(Ost) hinzu. Ehepartner, die Hartz IV beziehen, bekommen je 90
Prozent der Leistungen: also je 311 Euro (West) beziehungsweise 298
Euro (Ost).
Von der Grundsicherung sind alle Ausgaben des täglichen
Lebens wie Lebensmittel, Kleidung, Telefon Strom, Warmwasser oder
Pkw zu bezahlen. Miet- und Heizkosten werden übernommen.
Empfänger von Hartz IV sind kranken-, pflege und
rentenversichert. Zuschläge gibt es für die
Erstausstattung der Wohnung, die Bekleidung oder für ein Baby
nach der Geburt. Auch Behinderte, Schwangere oder Alleinerziehende
können unter bestimmten Voraussetzungen Mehrbedarf geltend
machen.
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