|
![](../../../layout_images/leer.gif) |
vom
Bund zahlt weiterhin für
Unterkunftskosten
Empfänger von Arbeitslosengeld
II
Arbeit und Soziales. Der Bund wird sich in
diesem und im nächsten Jahr weiterhin mit einem Anteil von
29,1 Prozent an den Kosten der Unterkunft und Heizung von
Arbeitslosengeld-II-Empfängern beteiligen. Dies beschloss der
Bundestag am 15. Dezember einstimmig, als er einen Gesetzentwurf
der Bundesregierung zur Änderung des Zweiten Buches
Sozialgesetzbuch (16/162) in der vom Ausschuss für Arbeit und
Soziales geänderten Fassung (16/253) annahm.
Die Regierung hatte in ihrem Gesetzentwurf
noch angekündigt, sich aus der Finanzierung dieser Leistungen
zurückziehen zu wollen. CDU/CSU und SPD hatten sich in einem
gemeinsamen Änderungsantrag darauf verständigt, den
Bundesanteil für 2005 und 2006 in der bisherigen Höhe zu
belassen. Der verbleibende Finanzierungsanteil muss von den
kommunalen Trägern aufgebracht werden, die sich an der
Umsetzung des Hartz-IV-Gesetzes beteiligen.
Der Regierungsentwurf sah vor, den
Bundesanteil aufgrund einer Überprüfung zum Stichtag 1.
Oktober dieses Jahres rückwirkend ab 1. Januar 2005 zu
streichen. Dadurch sollte gewährleistet werden, dass die
Kommunen die ihnen im Zusammenhang mit der Hartz-IV-Reform
versprochene Entlastung von jährlich 2,5 Milliarden Euro
erhalten, aber nicht zusätzlich profitieren. Andererseits
sollte der Bund nicht durch einen darüber hinausgehenden
Anteil belastet werden. Für den Bund hätte die Streichung
in diesem Jahr zu einer Entlastung von mindestens 3,2 Milliarden
Euro geführt, so der Regierungsentwurf.
Die Regierung hatte in ihrer
Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrates daran
erinnert, dass die kommunalen Spitzenverbände zunächst
einen Bundesanteil von 34,4 Prozent gefordert hatten, dann aber
29,1 Prozent akzeptierten. Nach Darstellung der
Koalitionsfraktionen in ihrem Änderungsantrag hat sich das
vorgesehene System, die Finanzierungsanteile jeweils zum 1.
März und zum 1. Oktober zu überprüfen und
anzupassen, nicht bewährt. Da es mit den Kommunen aber nicht
zu einer Verständigung gekommen sei, solle es bei den 29,1
Prozent für den Bund bleiben. 2006 soll auch keine weitere
Überprüfung stattfinden. Allerdings werde die
Gesamtentlastung der Kommunen höher ausfallen als vom
Gesetzgeber beabsichtigt.
Den Bund kostet dieses Entgegenkommen in
diesem Jahr rund 400 Millionen Euro zusätzlich. Insgesamt
belaufen sich die Kosten für den Bund sowohl 2005 als auch
2006 auf etwa 3,5 Milliarden Euro. Im kommenden Jahr soll die
Bundesbeteiligung an den Kosten von Unterkunft und Heizung
gesetzlich neu geregelt werden, heißt es in der
Koalitionsvorlage weiter. Ab 2007 soll es dann zu einer dauerhaften
Regelung der Bundesbeteiligung kommen, sodass regelmäßige
Überprüfungen überflüssig werden. Träger
des Arbeitslosengeldes II sind einerseits die Agenturen für
Arbeit und andererseits kreisfreie Städte sowie Kreise, die
sich entschieden haben, eine solche Trägerschaft zu
übernehmen. Die Opposition hatte im Arbeitsausschuss das
hektische Beratungsverfahren gerügt. Die Koalition sprach von
einer "absoluten Ausnahme" und stellte die Rechtssicherheit
für die Kommunen noch in diesem Jahr als großen Vorteil
heraus.
Zurück zur Übersicht
|