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Verwertungsanteile aufgestockt
Verpackungsverordnung
Umwelt. Spätestens bis Ende 2008 müssen von allen
Verpackungsabfällen mindestens 65 Prozent des Abfallgewichts
verwertet und mindestens 55 Prozent stofflich verwertet werden.
Dies sieht die vierte Verordnung der Bundesregierung zur
Änderung der Verpackungsverordnung (16/66) vor, die der
Bundestag am 15. Dezember auf Empfehlung des Umweltausschusses
(16/234) gegen das Votum der FDP-Fraktion angenommen hat.
Grundlage der Verordnung ist die geänderte EU-Richtlinie
über Verpackungen und Verpackungsabfälle. Die
Mindestzielvorgaben für die stoffliche Verwertung lauten
für Glas, Papier und Karton 60 Gewichtsprozent, für
Metalle 50 Gewichtsprozent, für Kunststoffe 22,5 und für
Holz 15 Gewichtsprozent. Die Regierung weist darauf hin, dass die
Mindestzielvorgaben der EU-Richtlinie für sämtliche
Materialarten in Deutschland bereits heute erfüllt werden. Bei
Glas betrage der Anteil der stofflichen Verwertung 86,2 Prozent,
bei Papier und Karton 87,9 Prozent, bei Metallen 79,5 Prozent, bei
Kunststoff 49 Prozent und bei Holz 41,1 Prozent. Der Anteil der
werkstofflichen Verwertung bei Verkaufsverpackungen aus Kunststoff
habe bereits 2002 bei 51,6 Prozent gelegen. Für alle
Kunststoffverpackungen werde der Anteil der werkstofflichen
Verwertung auf 33 Prozent geschätzt.
Die Gesamtverwertungsquote für in Deutschland verwendete
Verpackungen habe 2002 77,9 Prozent betragen, stofflich verwertet
worden seien 74,4 Prozent. Die Regierung verzichtet in der
Verordnung darauf, neben einer Verwertung auch die Verbrennung in
Anlagen mit Energierückgewinnung auf die Quoten anzurechnen.
Damit gehe man über die Anforderung der EU-Richtlinie hinaus.
Für Industrie, Handel und Verbraucher erwartet die
Bundesregierung keine Mehrkosten, da die Verwertungsquoten bereits
heute erfüllt würden.
Der Bundesrat hat vorgeschlagen, die Verordnung in einigen
Punkten zu ändern. Schließlich plädiert die
Länderkammer dafür, in die Verordnung aufzunehmen, dass
Verpackungsabfälle in Anlagen mit Energierückgewinnung
verbrannt werden können. Die Bündnisgrünen sprachen
sich im Umweltausschuss gegen dieses Anliegen des Bundesrates aus.
Die Union stimmte trotz "erheblicher Bedenken" im Hinblick auf das
System der haushaltsnahen getrennten Abfallerfassung zu. Sie bezog
sich dabei auf Bundesratsbeschlüsse, die mit der EU-Richtlinie
nicht im Einklang stünden. Die jetzige Novellierung der
Verpackungsverordnung könne hier zu erheblichen Problemen
führen. Auch die SPD plädierte dafür, sich im
nächsten Jahr wieder mit der Verpackungsverordnung zu
befassen.
Der Bundestag lehnte im Übrigen einen
Entschließungsantrag der FDP-Fraktion (15/276) ab, die
Bundesregierung aufzufordern, in Brüssel auf eine
Änderung der Europäischen Verpackungsrichtlinie zu
dringen. Nach Ansicht der Liberalen muss überprüft
werden, inweiweit die von Brüssel vorgegebene stoffliche
Verwertung von kleinteiligem Material und Kleinstverpackungen
sinnvoll ist. Auch sollte sich die Regierung für eine
Überarbeitung des europäischen Verpackungsrechts stark
machen.
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