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Grüne setzen auf mehr Transparenz
Handel mit Lebensmitteln
Ernährung. Ein Verbraucherinformationsgesetz, das
Transparenz und Informationen über gesundheitsgefährdende
oder risikobehaftete Produkte gewährleistet, wird von drei im
Bundestag vertretenen Fraktionen gefordert. Einen Gesetzentwurf
(16/199) mit vier Neuerungen hat dazu die Fraktion von Bündnis
90/Die Grünen vorgelegt.
Er sieht vor, Verbrauchern rechtlichen Anspruch auf den Zugang
zu Informationen bei Behörden und Unternehmen zu sichern;
darüber hinaus sollten Behörden nach ihren Vorstellungen
auch aus eigenem Antrieb heraus Verbraucher etwa über in
Lebensmittelskandale verwickelte Produkte, Hersteller, Lieferanten
oder Händler informieren können. Im Weiteren seien von
informationspflichtigen Behörden Datenbanken über
Missstände einzurichten und für Streitfälle
über den Informationszugang ein Bundesbeauftragter zu
benennen. Anlass für ein entsprechendes
Verbraucherinformationsgesetz sehen die Bündnisgrünen in
Zusammenhang mit den Fleisch- und Lebensmittelskandalen der
vergangenen Wochen. Diese hätten die Verbraucher "massiv"
verunsichert. Offenbar geworden sei auch die "Unsicherheit" der
Behörden über ihre eigenen Möglichkeiten der
Verbraucherinformation.
Die Fraktion rechnet mit einem finanziellen Mehraufwand bei den
Personal- und Sachkosten für die Haushalte von Bund,
Ländern und Gemeinden. Diesen zu beziffern falle zum
gegenwärtigen Zeitpunkt allerdings schwer, da seine Höhe
letztlich von der tatsächlichen Inanspruchnahme des Gesetzes
abhänge. So habe etwa das Umweltinformationsgesetz von 1994
laut einer Umfrage des Bundesumweltministeriums bei den
Ländern ergeben, dass der Verwaltungsaufwand mit den
vorhandenen personellen und sachlichen Mitteln aufgefangen werden
konnte.
Nach den Erfahrungen mit den Fleischskandalen steht auch
für CDU/CSU und SPD fest, dass in solchen Fällen
künftig die Namen der betroffenen Unternehmen genannt werden
müssen, um nicht eine ganze Branche in Misskredit zu bringen.
Sie machen sich in einem Antrag (16/195) ebenfalls für ein
Verbraucherinformationsgesetz stark, das etwa die
Koordinierungskompetenz des Bundesamtes für Verbraucherschutz
in Absprache mit den Ländern stärkt, um schnellere
Reaktionen auch zwischen den Bundesländern zu
ermöglichen. Die Fraktionen appellieren an die
Bundesregierung, ein Gesetz einzubringen, das die
Rückverfolgbarkeit bei Lebensmitteln insgesamt transparenter
mache und eine verbesserte Dokumentation beim Transport von nicht
mehr zum Verzehr geeigneten Produkten festschreibe. Damit
könne eine Umdeklarierung von Lebensmitteln erschwert
werden.
Neben einer verbesserten Dokumentationspflicht beim Transport
von Lebensmitteln setzt die Koalition auf die Entwicklung eines
nationalen Frühwarnsys-tems, das den Informationsaustausch
zwischen Bund und Ländern verbessern hilft, sowie auf die
Einrichtung einer Anlaufstelle, die vertrauliche Informationen zur
Qualität von Lebensmitteln prüft und damit den
Informantenschutz für Mitarbeiter aus der
Lebensmittelwirtschaft verbessert, um sie vor arbeitsrechtlichen
Konsequenzen zu schützen. Die Initiativen sind am 15. Dezember
in den federführenden Ernährungsausschuss überwiesen
worden.
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