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Verschnaufpause für Krankenhäuser
Arbeitszeit-Übergangsregelung
verlängert
Arbeit und Soziales. Der Bundestag hat die
Übergangsregelung im Arbeitszeitgesetz, die Ende 2005
auslaufen sollte, um ein Jahr bis Ende 2006 verlängert. Damit
wird den Tarifparteien Gelegenheit gegeben, ihre
Tarifverträge, die den Vorgaben des Europäischen
Gerichtshofes und des Arbeitszeitgesetzes nicht genügen,
anzupassen. Es geht dabei um die Anerkennung von
Bereitschaftsdienstzeiten als Arbeitszeit. Das Parlament nahm ein
von CDU/CSU und SPD eingebrachtes Gesetz, mit dem das Dritte Buch
Sozialgesetzbuch und andere Gesetze geändert werden (16/109),
gegen das Votum der Opposition an. Das Plenum folgte dabei einer
Empfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales
(16/245).
Der Bundesrat hatte in seinem Entwurf zur Änderung des
Arbeitszeitgesetztes (16/219) ebenfalls die Verlängerung der
Übergangsregelung beantragt. Der Bundestag erklärte diese
Vorlage mit dem obigen Gesetzesbeschluss für erledigt. Die
Regierung hatte das Anliegen der Länderkammer als sachgerecht
bezeichnet. Die Änderungen des Gesetzes hätten in der
Praxis weitreichende Umstellungen der Arbeitszeitorganisation bei
Bereitschaftsdiensten erforderlich gemacht. Nicht allen betroffenen
Bereichen sei es bislang gelungen, die erforderlichen tariflichen
Vereinbarungen zu treffen. Das Arbeitszeitgesetz war zum 1. Januar
2004 an die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes
angepasst worden. Danach müssen Bereitschaftsdienstzeiten im
vollen Umfang als Arbeitszeit gewertet werden. Nach alter
Rechtslage hatte nur die tatsächliche Inanspruchnahme
während eines Bereitschaftsdienstes als Arbeitszeit gegolten,
nicht dagegen die "inaktiven" Warte- und Ruhephasen.
Würde die Übergangsregelung nicht verlängert, so
die Argumentation des Bundesrates, müssten ab 2006 die
Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes angewendet werden, wobei
Abweichungen davon nur durch neue Tarifverträge möglich
wären. Diese würden zwar flexible Arbeitszeitmodelle
ermöglichen, aber wegen der zurzeit unumgänglichen vollen
Bewertung von Bereitschaftsdienst als Arbeitszeit einen
"personellen und damit finanziellen Mehrbedarf" zur Folge haben.
Die Einhaltung des Gesetzes würde in seiner derzeitigen
Fassung Schichtmodelle erforderlich machen und damit einen
erheblichen zusätzlichen Personalbedarf vor allem in
Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen hervorrufen. Dieser
könnte mangels finanzieller Mittel oder fehlendem
Ärztenachwuchs nicht gedeckt werden, so die Länderkammer.
Der Bundestag lehnte einen Änderungsantrag der Fraktion Die
Linke (16/273) ab, die Übergangsregelung wegen Verstoßes
gegen EU-Recht und im Interesse des Bereitschaftsdienst leistenden
Krankenhauspersonals zu streichen. Bei der Änderung des
Dritten Buches Sozialgesetzbuch geht es vor allem um
Verlängerungen arbeitsmarktpolitischer Instrumente, die zum
Jahresende 2005 ausgelaufen wären. So wird die
Entgeltsicherung für ältere Arbeitnehmer um zwei Jahre
bis Ende 2007 verlängert. Den Existenzgründungszuschuss
für die Ich-AG gibt es noch bis 30. Juni 2006. Die
Möglichkeit, die Weiterbildung beschäftigter Arbeitnehmer
zu fördern, gibt es bis Ende 2006. Bis Ende 2007 gilt die so
genannte 58er-Regelung, wonach über 58-jährige
Arbeitslose dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung stehen
müssen, um Arbeitslosengeld zu erhalten. Die Pflicht, sich
arbeitsuchend zu melden, wird mit dem Gesetz auf einheitlich drei
Monate festgelegt. Die Agenturen für Arbeit werden von der
Verpflichtung entbunden, mindestens eine Personal-Service-Agentur
einzurichten. Von der Koalition eingebrachte Änderungen an
ihrem eigenen Entwurf hatte der Arbeitsausschuss gebilligt.
Mentalitätswechsel angemahnt
Während die Union an die Tarifparteien appellierte, beim
Arbeitzeitgesetz endlich zu vernünftigen Lösungen zu
kommen, mahnte die SPD einen Mentalitätswechsel in den
Unternehmen an, deren Jugendkult durch die gewollte Integration
auch älterer Arbeitnehmer ersetzt werden müsse. Die FDP
hielt die Verlängerung der 58er-Regelung für falsch, weil
sie in Verbindung mit der ab Februar 2006 kürzeren Bezugsdauer
von Arbeitslosengeld I zu einer Entlassungswelle führen werde.
Die Linke beklagte diese verkürzte Bezugsdauer. Die
Bündnisgrünen hielten die Verlängerung der
58er-Regelung für ein "falsches Signal", weil sie zur
Ausgrenzung älterer Arbeitnehmer führe.
Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hatte am 12. Dezember
Sachverständige in einer öffentlichen Anhörung zu
den Gesetzesänderungen befragt, wobei die Arbeitszeiten in
Krankenhäusern und die Verlängerung der 58er-Regelung
einen breiten Raum einnahmen. Dabei wurde deutlich, dass die
Vertreter der Krankenhausärzte und die sie
beschäftigenden Kliniken in der Anerkennung von
Bereitschaftsdienst als reguläre Arbeitszeit nach wie vor
gespalten sind. Für den Ärzteverband Marburger Bund
teilte Frank Ulrich Montgomery mit, dass es nur noch etwa in der
Hälfte der Krankenhäuser zurzeit noch tarifkonforme
Modelle gebe. Dagegen sah Georg Baum von der Deutschen
Krankenhausgesellschaft die Gefahr, dass bei Umsetzung der
Richtlinie in deutschen Krankenhäusern die "Lichter ausgehen"
würden.
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