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Statistische Erfassung beschlossen
Nutzung von Informations- und
Kommunikationstechnologien
Wirtschaft. Einvernehmlich hat der Bundestag am 15. Dezember
einen Gesetzentwurf der Bundesregierung über die Statistik zur
Informationsgesellschaft (16/40) in der vom Wirtschaftsausschuss
geänderten Fassung (16/248) angenommen. Damit wird eine
EU-Verordnung umgesetzt, welche die Mitgliedstaaten verpflichtet,
jährlich ab 2006 für zunächst fünf Jahre
statistische Ergebnisse bereitzustellen, damit in der EU
Statistiken über die Nutzung von Informations- und
Kommunikationstechnologien durch Unternehmen, Haushalte und
Einzelpersonen erstellt werden können. Die beschlossene
Änderung am Regierungsentwurf betrifft die Übermittlung
der Daten an die obersten Bundes- oder Landesbehörden durch
das Statistische Bundesamt und die Statistischen Landesämter.
Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme darauf verwiesen, dass
amtliche Statistiken in dieser Form nicht erforderlich seien. Die
Branchen würden seit Jahren statistisches Material über
die Nutzung dieser Technologien veröffentlichen. Die Regierung
solle daher in Brüssel vorschlagen, dass solche Verordnungen
als "vereinfachungsbedürftige" Rechtsakte gelten.
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