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In der Bewertung weiterhin gespalten
EU-Dienstleistungsrichtlinie
Bildung und Forschung. Bundesregierung,
Kultusministerkonferenz und Europäische Kommission sind in der
Bewertung der EU-Dienstleistungsrichtlinie gespalten. Das wurde am
14. Dezember bei einer Sitzung des Ausschusses für Bildung,
Forschung und Technikfolgenabschätzung deutlich, als Vertreter
aller drei Organe zum Stand der Diskussion über die Richtlinie
berichteten.
Der Leiter der Vertretung der
Europäischen Kommission, Gerhard Sabathil, bezeichnete die
EU-Dienstleistungsrichtlinie als "Beitrag zur
Verwaltungsvereinfachung" und Eckpfeiler der Lissabon-Strategie.
Die Richtlinie, die voraussichtlich im Laufe des nächsten
Jahres vom Europäischen Parlament verabschiedet werde, solle
eine "lex generalis" und keine "leere Hülle" sein. Es habe
zwar Diskussionen darum gegeben, bestimmte Bereiche insbesondere im
Sektor Bildung von der Dienstleistungsrichtlinie auszunehmen, dies
sei aber verworfen worden. Es gebe einen Qualitätswettbewerb
nicht allein aufgrund staatlicher Regelungen - zudem dürfe
"Protektionierung nicht zu einem Mittel des Verbraucherschutzes
werden".
Während Sabathil ausführte, es gebe
keinen Grund, auf dem Bildungssektor die Dynamik der
Marktkräfte einzuschränken, kritisierte die Vertreterin
der Kultusministerkonferenz, Angelika Hüfner, die Anwendung
der Dienstleistungsrichtlinie auf den gesamten Bildungsbereich sei
"nicht tragbar". Die Kultusministerkonferenz könne die
Trennung zwischen privaten und öffentlichen
Bildungseinrichtungen nicht nachvollziehen. Etwa 80 bis 90 Prozent
der Privatschulen in Deutschland würden staatlich finanziert
und unterlägen damit dem staatlichen Bildungsauftrag. Auch
ausländische Anbieter müssten sich den deutschen
Qualitätsmaßstäben unterwerfen. Sollte der
Geltungsbereich dieser Maßstäbe, die nach den Erfahrungen
der Pisa-Studie und des Bologna-Prozesses "gerade erst mühsam"
etabliert würden, durchbrochen werden, läge darin "eine
große Gefahr". Wettbewerb gebe es im Bildungssektor nach
verschiedenen OECD-Studien "wahrlich genug".
Vertreter der Bundesregierung teilten die
Auffassung, Kern der Diskussion über die
Dienstleistungsrichtlinie müsse die Gewährleistung hoher
Qualitätsstandards bei den Bildungsangeboten sein. Man habe in
den Diskussionen erreicht, dass das Bafög nicht der
EU-Dienstleistungsrichtlinie unterliegen werde. Anders sei das bei
Leistungen wie dem Meisterbafög oder bei Bildungsgutscheinen,
die von der Agentur für Arbeit vergeben würden. Hier
bestehe die Gefahr, dass bestimmte Ausbildungen in
Nachbarländern durchgeführt würden und dabei keine
Rücksicht auf bestehende Anforderungen in Deutschland genommen
werde. In diesen Punkten und in bioethisch sensiblen Fragen werde
man sich weiterhin bemühen, die deutsche Position
sicherzustellen.
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