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sas
Schnellere Infrastrukturplanung
Initiative der Länderkammer
bewilligt
Verkehr und Bau. Um ein Jahr verlängert wird das 1991
erstmals beschlossene Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetz
(VwpbG), so das Votum des Bundestages (16/227) vom 16. Dezember. Er
stützt damit das Anliegen der Länderkammer (16/45), die
Planungszeiten bei Infrastrukturprojekten in den neuen
Bundesländern auch weiterhin zu verkürzen. In den
Verkehrsausschuss überwiesen wurde am gleichen Tag auch das
Gesetz zur Beschleunigung von Planungsverfahren für
Infrastrukturvorhaben der Bundesregierung (16/54).
Im Kern geht es beim VwpbG darum, den Rechtsweg für Klagen
gegen Planfeststellungsbeschlüsse auf eine Instanz zu
begrenzen. So sah es das auf die neuen Länder beschränkte
und zeitlich befristete VwpbG aus dem Jahre 1991 vor, mit dem der
Ausbau der Verkehrswege im Osten forciert werden sollte. Von den
weiterhin nur in den neuen Ländern geltenden Sonderregelungen
dieses Gesetzes nennt die Länderkammer besonders die
Beschränkung des Rechtswegs für Klagen gegen
Planfeststellungsbeschlüsse auf die erst- und
letztinstanzliche Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts.
Damit wird im Vergleich zu den Verfahren in den alten
Bundesländern eine um etwa zwei Jahre schnellere gerichtliche
Nachprüfung erreicht. Die FDP verband ihre Zustimmung zum
VwpbG mit der Hoffnung, dass es bald ein einheitliches
Planungsrecht für ganz Deutschland geben werde und dieses nur
für eine "Übergangsphase" gelten werde. Gegen das Gesetz
stimmten die Fraktionen Die Linke sowie Bündnis 90/Die
Grünen. Die Linke begründete ihre Ablehnung mit der
Beschränkung des Rechtszuges auf nur eine Instanz. Die
besondere Situation, auf die man sich nach dem Fall der Mauer
berufen hatte, bestehe nun nicht mehr: ungeklärte
Eigentumsverhältnisse sowie noch nicht aufgebaute Gerichts-
und Behördenstrukturen. Da sich die meisten Projekte bereits
in der Realisierungsphase oder der Planfeststellung befänden,
erkenne man keine Notwendigkeit für eine Verlängerung des
VwpbG.
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