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sas
Arbeitgeber müssen sich einbringen
Umlageverfahren beim Mutterschaftsgeld
geändert
Gesundheit. Ein Gesetz zum nationalen Grundstoffrecht sowie zum
Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld (16/39) passierte am 15.
Dezember in geänderter Fassung den Bundestag. Bei
Stimmenthaltung der FDP sprachen sich alle Fraktionen für die
Aufnahme von Regelungen in das Gesetz aus, denen zufolge
künftig alle Arbeitgeber, unabhängig von der Anzahl der
Beschäftigten, in das Ausgleichsverfahren beim
Mutterschutzgeld einbezogen werden. Beschlossen wurde auch, dass
Angestellte am Umlageverfahren zur Entgeltfortzahlung beteiligt
werden, in das bisher nur Arbeiter einbezogen sind, sowie dass
Ersatz- und Betriebskrankenkassen an beiden Umlageverfahren
beteiligt werden. Damit wird einem Urteil des
Bundesverfassungsgerichts (BVG) vom November 2003 zur Ablösung
des Lohnfortzahlungsgesetzes Rechnung getragen. Das BVG hatte einen
Verstoß gegen das Grundrecht der Berufsfreiheit sowie gegen
das Grundrecht auf Gleichbehandlung von Mann und Frau festgestellt.
Dem Gerichtsbeschluss zufolge ist der Arbeitgeberanteil zum
Mutterschaftsgeld dann nicht mehr verfassungsgemäß, wenn
beim Umlageverfahren nach dem Lohnfortzahlungsgesetz diese Kosten
nur den Kleinbetrieben erstattet werden.
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