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"Krebspatientin nicht ihrem Schicksal
überlassen"
Krankenkassen sollen die Kosten für
Cannabis-Präparat übernehmen
Petitionen. Die Krankenkassen sollen die Kosten für das
Cannabispräparat Dronabinol übernehmen. Dafür hat
sich am 14. Dezember der Petitionsausschuss eingesetzt und
einvernehmlich beschlossen, die zugrunde liegende Eingabe dem
Bundesministerium für Gesundheit "zur Erwägung" zu
überweisen.
In ihrer Eingabe erläuterte die Petentin, dass sie seit
1985 nach einer Strahlenbehandlung wegen Krebs unter
"unerträglichen Schmerzen" leide. 14 Jahre lang habe ihr
niemand helfen können.
1998 habe ein Schmertherapeut bei ihr dann das
Cannabispräparat Dronabinol eingesetzt, dass ihr Leben
"schlagartig" verändert habe. Seitdem könne sie nachts
wieder durchschlafen und sei tagsüber beschwerdefrei.
Seit 2001 weigere sich ihre Krankenkasse jedoch, die Kosten
für dieses Mittel zu übernehmen. Nach Auffassung der
Petentin ist es eine unterlassene Hilfeleistung, wenn man ihr das
einzige Mittel, das ihr helfe und sie wieder leben lasse,
verweigere.
In der vom Ausschuss eingeholten Stellungnahme führte das
Gesundheitsministerium aus, dass die Kostenübernahme für
Dronabinol von einer entsprechenden Empfehlung des Gemeinsamen
Bundesausschuss abhänge. Deshalb habe das Ministerium den
Gemeinsamen Bundesausschuss nochmals gebeten, ein Verfahren zur
Bewertung dronabinolhaltiger Individualrezepturen einzuleiten.
Dieses Vorgehen des Ministeriums wie das Anliegen der Petentin
wurde von den Mitgliedern des Petitionsausschusses
ausdrücklich unterstützt.
Es könne nicht sein, dass die als Krebspatientin
austherapierte Petentin ihrem Schicksal überlassen werde und
sie die teuren Medikamente, die allein ihr noch ein
menschenwürdiges Leben bereiten können, selbst bezahlen
müsse. Weiter wiesen die Ausschussmitglieder darauf hin, dass
die Petentin mit ihrem Schicksal nicht alleine dasteht.
So gebe es beispielsweise viele Tumorkranke, die auf
schmerzlindernde Cannabispräparate angewiesen seien. Auch
für diese Menschen sei die Kostenübernahme im Rahmen der
vertragsärztlichen Versorgung von "großer Bedeutung", so
der Petitionsausschuss weiter.
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