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Liberale wollen Klagebefugnis der Opposition in
Karlsruhe erhalten
Änderung des Grundgesetzes
vorgeschlagen
Bundestagsnachrichten. Die FDP fordert, das für die
Klagebefugnis im abstrakten Normenkontrollverfahren vor dem
Bundesverfassungsgericht erforderliche Quorum von einem Drittel der
Mitglieder des Bundestages auf ein Viertel zu reduzieren. Dazu hat
sie einen Entwurf zur Änderung des Artikels 93 Absatz 1 des
Grundgesetzes (16/126) vorgelegt.
Darin ist geregelt, dass das Bundesverfassungsgericht bei
Meinungsverschiedenheiten oder Zweifeln über die
förmliche und sachliche Vereinbarung von Bundesrecht oder
Landesrecht mit dem Grundgesetz auf Antrag der Bundesregierung,
einer Landesregierung oder eines Drittels der Mitglieder des
Bundestages entscheidet. Nach Auffassung der Liberalen kann das
Gericht jedoch seinem Auftrag, die Verfassungsbindung des
Gesetzgebers zu kontrollieren, nur nachkommen, wenn auch
während der von einer Großen Koalition gebildeten
Regierung der Opposition eine Klagebefugnis zukommt.
Die Freien Demokraten begründen ihre Initiative damit, dass
die Opposition das für die Klagebefugnis erforderliche Drittel
der Bundestagsmitglieder bei den derzeitigen
Mehrheitsverhältnissen nicht erreicht. Es müsse aber
gewährleistet sein, heißt es weiter, dass die
parlamentarische Opposition Abstimmungsniederlagen im Bundestag vom
Bundesverfassungsgericht überprüfen und gegebenenfalls
korrigieren lassen kann. Die Fraktion der Liberalen verweist auf
das erforderliche Quorum von nur einem Viertel der
Bundestagsmitglieder für die Einsetzung eines
parlamentarischen Untersuchungsausschusses nach Artikel 44 des
Grundgesetzes.
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