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FDP befürwortet eine Expertenkommission
Abgeordnetendiäten
Bundestagsnachrichten. Der Bundespräsident soll eine
unabhängige Sachverständigenkommission berufen, welche
"die angemessene Abgeordnetenentschädigung" ermittelt und
festlegt. Dies ist Ziel eines von der FDP vorgelegten Entwurfs zur
Änderung der Abgeordnetengesetzes (16/117).
Die Fraktion begründet ihren Vorstoß damit, dass bei
Entscheidungen des Deutschen Bundestages über die
Entschädigung seiner Mitglieder regelmäßig der
Vorwurf der Selbstbedienung erhoben werde. Schließlich
könne kein anderer Berufsstand über Umfang und Struktur
seiner Bezüge selbst entscheiden.
Dabei, so die Liberalen, werde jedoch übersehen, dass dies
nicht dem Willen der Abgeordneten entspreche, sondern
verfassungsrechtlich vorgegeben sei. Aus diesem Grund hat die FDP
einen weiteren Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes
(16/118) eingebracht.
Rechtliche Grundlage schaffen
Damit soll durch Ergänzung des Grundgesetzartikels 48
Absatz 3, der den Anspruch der Abgeordneten auf eine "angemessene,
ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung"
festschreibt, die rechtliche Grundlage für die vom
Bundespräsidenten zu berufende unabhängige
Sachverständigenkommission geschaffen werden, so die Liberalen
weiter. Der Bundestag hat beide Vorlagen am 16. Dezember zur
Beratung an den Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität
und Geschäftsordnung überwiesen.
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