bob/vom
Frist für Überwachung wird
verlängert
Opposition scheitert beim
Zollfahndungsdienstgesetz
Recht. Der Bundestag will das Abhören von
Telefonen bis zum 30. Juni 2007 geregelt haben. Ein entsprechender
Gesetzentwurf zur vorbeugenden Telekommunikations- und
Postüberwachung im Rahmen des Zollfahndungsdienstgesetzes
(16/88) wurde mit der Mehrheit von CDU/CSU und SPD am 15. Dezember
im Parlament angenommen. FDP, Linkspartei und
Bündnisgrüne stimmten nicht zu. Der Rechtsausschuss hatte
eine Beschlussempfehlung (16/252) formuliert.
Zur Fristverlängerung der
Überwachungsmaßnahmen nach dem Zollfahndungsdienstgesetz
bis Mitte des Jahres 2007 hatte die Koalition von CDU/CSU und SPD
angeführt, die Zeit bis Mitte 2007 sei notwendig, um die
Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG)
umzusetzen.
Das BVerfG hatte im März vorigen Jahres
entschieden, dass die bisherige Rechtsgrundlage für die
präventive Telekommunikations- und Postüberwachung durch
das Zollkriminalamt für unvereinbar mit dem Grundgesetz
(Brief- Post- und Fernmeldegeheimnis) ist und den Gesetzgeber
aufgefordert, den "verfassungswidrigen Zustand" zu beseitigen. Dies
sei durch eine vor einem Jahr verabschiedete gesetzliche Regelung
geschehen. Allerdings sei damals offen geblieben, ob auch der
Schutz des Kernbereichs der persönlichen Lebensgestaltung
geregelt werden muss, weshalb die einschlägigen Bestimmungen
bis Ende 2005 befristet wurden.
Im Juli dieses Jahres habe das BVerfG dann
die Anforderungen an den Schutz des Kernbereichs der privaten
Lebensgestaltung bei Eingriffen in den entsprechenden Artikel des
Grundgesetzes festgelegt. Um diese Rechtsprechung umzusetzen, ist
es nach Darstellung der Bundesregierung erforderlich, verschiedene
Bundesgesetze parallel zu ändern. Aufgrund der vorgezogenen
Bundestagswahl sei dies bis zum Jahresende nicht mehr zu schaffen,
so die Regierung. Aufgrund der weitreichenden Folgen seien neue
gesetzliche Regelungen zwischen verschiedenen Bundesministerien zu
entwickeln und bedürften enger Abstimmung mit den
Ländern.
Für die Opposition
"unvertretbar"
Die FDP erklärte in einem
Änderungsantrag (15/271), das Zollfahndungsdienstgesetz
berücksichtige nicht die Vorgaben (Schutz vor Eingriffen in
den absolut geschützten Kernbereich privater Lebensgestaltung)
des BVerfG. Eine Verlängerung dieses Gesetzes bis Mitte 2007
ist nach Meinung der Liberalen "unvertretbar".
Die Linksfraktion kritisierte ebenfalls in
einem Entschließungsantrag (16/277), der Gesetzentwurf
beinhalte noch immer keine Regelungen zum Schutz des Kernbereiches
privater Lebensgestaltung, sondern sehe die Verlängerung des
verfassungswidrigen Zollfahndungsdienstgesetzes vor.
Bündnis 90/Die Grünen sprachen sich
in einem Änderungsantrag (16/272) des Gleichen gegen die von
der Koalition geplante Verlängerung aus. Zwar seien
Maßnahmen zur Exportkontrolle und Verhinderung der Verbreitung
von Massenvernichtungswaffen gerechtfertigt, bestimmte andere
Überwachungsaufgaben jedoch nicht.
Alle Änderungs- und
Entschließungsanträge wurden im Plenum
abgelehnt.
Zurück zur Übersicht
|