wol/bob
Dauerzugriff auf Kommunikation von 450 Mio
EU-Bürgern verhindern
FDP und Grüne gegen generelle
Vorratsdatenspeicherung
Inneres/Recht. Zur sogenannten "Voratsdatenspeicherung" der EU
haben Liberale und Grüne zwei Anträge vorgelegt (16/128,
16/237).
Die FDP fordert, dass die Bundesregierung eine
Mindestspeicherungsfrist für Telefon- und Internetdaten auf
EU-Ebene möglichst verhindert. Tatsachen zur Neubewertung der
Position des Bundestages seien nicht ersichtlich, betont sie in
einem Antrag (16/128). Die im Rahmen der Beratungen zur
Novellierung des Telekommunikationsgesetzes formulierten und in der
Entschließung zum Tätigkeitsbericht des
Bundesdatenschutzbeauftragten bekräftigten Vorbehalte
bestünden nach wie vor fort. Eine obligatorische generelle
Vorratsdatenspeicherung greife in das unverletzliche Grundrecht auf
eine vertrauliche Kommunikation ein und stehe in deutlichem
Gegensatz zum vom Bundesverfassungsgericht im Zusammenhang mit dem
Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung hervorgehobenen
grundsätzlichen Verbot der Vorratsdatenspeicherung. Das Ziel,
organisierte Kriminalität und Terrorismus verhüten oder
bekämpfen zu wollen, werde vom Bundestag ausdrücklich
anerkannt. Das rechtfertige es jedoch nicht, das
Kommunikationsverhalten der europäischen Bevölkerung
lückenlos elektronisch zu erfassen und für
Ermittlungszwecke zu speichern.
Die Regierung wird aufgefordert, EU-Beschlüsse, die eine
solche Verpflichtung für deutsche Unternehmen vorsehen, nicht
mitzutragen. Eine umfassende Datenspeicherungspflicht führe zu
erheblichen Investitions- und Betriebskosten bei den betroffenen
Unternehmen und könne zum Verlust wirtschaftlicher Dynamik
führen. Der Bundestag hat den Antrag am 15. Dezember zur
Beratung an den Rechtsausschuss überwiesen.
Die Bündnisgrünen verweisen auf die einstimmig
angenommenen Entschließungen des Bundestages vom Januar und
Dezember 2004 "gegen eine verpflichtende Speicherung von
Verkehrsdaten auf Vorrat". Eine Bekräftigung dieser
Entscheidung wollen sie mit einem Antrag zur "Freiheit des
Telefonverkehrs vor Zwangsspeicherungen" (16/237) erreichen, der
ebenfalls am 15. Dezember an den Innenausschuss überwiesen
wurde.
Die Fraktion erklärt, die vom Rat für Justiz und
Inneres erzielte gemeinsame Auffassung zu dem Kommissionsvorschlag
für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des
Rates sei "bürgerrechtlich nicht akzeptabel".
Dem Rechtsstaat nicht angemessen
Missbilligen soll das Parlament auch das mangelnde Engagement
der Regierung gegen eine solche Verpflichtung. Es bestehe kein
Anlass, die 2004 mit der Novellierung des
Telekommunikationsgesetzes verabschiedete Fassung wieder zu
ändern. Die Regierung solle die von allen deutschen Fraktionen
getragenen Beschlüsse wieder zur Grundlage der
EU-Verhandlungen machen und sich dafür einzusetzen, dass die
Nutzerspuren von 450 Millionen EU-Bürgern "nicht Teil einer
allumfassenden Datenspeicherung" werden.
Eine unabhängig von jeglichem Verdacht vorgenommene
Speicherung der Verbindungsdaten aller Telekommunikationsbenutzer
sei "auch in einer schwierigen Sicherheitslage keine angemessene
Antwort eines Rechtsstaates". Telekommunikations- und
Internetanbieter dürften nicht gezwungen werden, Milliarden
von Telefon- und Internetdaten der EU-Bürger für
Ermittlungszwecke zu speichern und dann die erheblichen Mehrkosten
auf Unternehmen und Verbraucher umzulegen, heißt es in der
Begründung.
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