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Volker Müller
Bundestag streicht Steuervorteile
Auch die Eigenheimzulage wird zum Jahresende
abgeschafft
Der Bundestag hat am 15. Dezember drei Finanzgesetze
verabschiedet, die die öffentlichen Haushalte in den kommenden
Jahren entlasten sollen. Einstimmig befürwortete das Gremium
den Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD zur Abschaffung der seit 1996
ausgezahlten Eigenheimzulage für den Erwerb oder Bau von
selbstgenutztem Wohneigentum. Ebenfalls einstimmig nahm das
Parlament den Gesetzentwurf der Koalition zur Beschränkung der
Verlustverrechnung im Zusammenhang mit Steuerstundungsmodellen an.
Gleichzeitig nahm das Plenum mit der Koalitionsmehrheit bei
Enthaltung von Bündnis 90/Die Grünen den Gesetzentwurf
von CDU/CSU und SPD zum Einstieg in ein steuerliches Sofortprogramm
in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung an.
Die Eigenheimzulage erhält noch für den
achtjährigen Förderzeitraum, wer bis Jahresende einen
Bauantrag stellt oder einen Kaufvertrag abschließt. Der
Finanzausschuss legte sich in seiner Beratung darauf fest, dass die
Übertragung nicht ausgeschöpfter Zulagen auf ein
Folgeobjekt ab 2006 nicht mehr möglich sein soll. Wer also
etwa nach vier Jahren sein Haus verkauft, umzieht und am neuen
Wohnort wieder ein Haus kauft, kann für die verbleibenden vier
Förderjahre nicht mehr die Zulage beanspruchen.
Die Abschaffung der Subvention für Eigenhausbau, die seit
Jahren von Rot-Grün gefordert wurde und damals keine
Zustimmung der Union fand, soll zu jährlich steigenden
Mehreinnahmen von 223 Millionen Euro im Jahr 2006 bis 5,89
Milliarden Euro im Jahr 2013 führen.
Weitere Mehreinnahmen soll die beschlossene Einschränkung
der Verlustverrechnung bei Steuerstundungsmodellen bringen, und
zwar 550 Millionen Euro 2006, 1,62 Milliarden Euro 2007 und jeweils
knapp 2,14 Milliarden Euro in den Jahren 2008 bis 2010.
Künftig können bei Modellen wie den Medienfonds, bei
Schiffsbeteiligungen, New Energy Fonds, Leasingfonds,
Wertpapierhandelsfonds und Videogamefonds Verluste aus der
Beteiligung nur mit späteren positiven Einkünften aus
derselben Quelle verrechnet werden. Private Equity Fonds und
Venture Capital Fonds sind von dieser Rechtsänderung
ausgenommen. Bauträgergestaltungen fallen nur dann darunter,
wenn der Bauträger neben dem Verkauf oder der Sanierung noch
weitere Leistungen wie Finanzierung oder Rechtsberatung
erbringt.
Mit dem Gesetz zum Einstieg in ein steuerliches Sofortprogramm
entfällt ab 2006 die Steuerfreiheit von betrieblichen
Abfindungen sowie von Übergangsgeldern und -beihilfen. Eine
Übergangsregelung sieht vor, dass es bei der jetzigen Regelung
bleibt, wenn die Verträge über Abfindungen,
Gerichtsentscheidungen und Entlassungen noch in diesem Jahr
abgeschlossen wurden, die Gelder aber erst 2006 oder 2007
ausgezahlt werden. Für die Übergangsbeihilfen von
Zeitsoldaten gilt die bisherige Steuerfreiheit, wenn der Dienst vor
2006 angetreten wurde und die Beihilfen wegen Entlassung aus dem
Dienstverhältnis vor 2009 gezahlt werden.
Nicht mehr steuerfrei sind künftig Beihilfen des
Arbeitgebers bei Heirat und Geburt eines Kindes. Die
Möglichkeit, Mietwohngebäude degressiv abzuschreiben,
entfällt für Neufälle. Für diese gilt ab 2006
der lineare Abschreibungssatz von zwei Prozent. Es entfällt
auch der Abzug von Steuerberatungskosten als Sonderausgaben; eine
Absetzung als Werbungskosten oder Betriebsausgaben bleibt weiterhin
möglich. Ein Antrag der Bündnisgrünen im Ausschuss,
den Sonderausgabenabzug weiterhin zuzulassen, scheiterte. Dieses
Gesetz soll zu steigenden Mehreinnahmen von 35 Millionen Euro im
nächsten Jahr bis hin zu 1,23 Millionen Euro im Jahr 2010
führen.
Die Steueränderungen bedürfen noch der Zustimmung des
Bundesrates. Er wird sich mit den Vorlagen am 21. Dezember
befassen.
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