*) Eingesetzt durch Beschluss des Deutschen Bundestages vom 15. Dezember
1999 - entspricht der Bundesdrucksache 14/2350

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3.5.1.3    Umweltkodizes

Im Gegensatz zu sozialen Kodizes sind Umwelt bezogene Kodizes bisher nicht sehr zahlreich.64 Es gibt sowohl Verhaltenskodizes von Unternehmen und Wirtschaftsverbänden (im Einzelnen vgl. Dröge, Trabold 2001), Initiativen internationaler Organisationen und Ini­ tiativen von Umweltverbänden und anderen Interessensverbänden. Die Ziele dieser Kodizes beziehen sich auf „Respektierung bestehender Regulierungen“, „Verbreitung von Umweltmanagement“, „Gewährleistung einer nachhaltigen Entwicklung und nachhaltigen Verwendung natürlicher Ressourcen“ und „Kommunikation mit der Öffentlichkeit“. Zu den Anreizen für die Partizipation der Unternehmen gehören insbesondere: Kostensenkung, größere Effizienz, Verbesserung der internen Evaluierung, Imageverbesserung und frühzeitige Wahrnehmung von Innovationsmöglichkeiten, die zu einer Verbesserung der Wettbewerbsstellung in Märkten führen kann. In Ermangelung verbindlicher Regulierungen auf supranationaler Ebene in weiten Bereichen der Umweltpolitik stellen Umweltkodizes temporär ein sinnvolles ergänzendes Instrument zur Vermeidung von Umweltschäden dar.



64 Zur Diskussion über Möglichkeiten und Grenzen von Kodizes vgl. Kapitel 3.6.

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