Inneres. Mit einem Ausschluss von den allgemeinen Erhöhungen bei den Grundgehältern der obersten staatlichen Leitungsebene des Bundes bei den Einkommensanpassungen 2003/2004 (15/3783) und einer Verschiebung auf den 1. Januar 2005 soll nach dem Willen der Regierung ein Signal gesetzt werden. Mit dem gesetzlichen Ausschluss von Erhöhungen der Bezüge des Bundespräsidenten, des Bundeskanzlers, der Bundesminister, beamteter und parlamentarischer Staatssekretäre, des Präsidenten des Bundesrechnungshofs und weiterer Amtsträger soll ein weiterer Konsolidierungsbeitrag geleistet werden. Der Ausschluss von den allgemeinen Gehaltserhöhungen 2003/2004 des öffentlichen Dienstes umfasst auch die Bezüge ehemaliger Amtsinhaber. Für die betroffene Gruppe soll damit "die gesetzlich bestimmte schrittweise Absenkung des Versorgungsniveaus auch ohne lineare Erhöhungen zum 1. Januar 2005 in einem Schritt wirksam werden".