Inneres. Mit einem Gesetzentwurf (15/3784) will die Bundesregierung unter anderem eine Rechtsgrundlage dafür schaffen, um durch den Einsatz biometrischer Verfahren, insbesondere der Gesichtsbilderkennung, eine Zuordnung von aufgefundenen ausländischen Ausweispapieren zu Ausländern erleichtern, die sich ohne Pass gemeldet haben.
Laut Entwurf sollen beim Bundesverwaltungsamt die Daten aufgefundener ausländischer Ausweispapiere, die für Angehörige visumpflichtiger Staaten ausgestellt sind, in einer Fundpapier-Datenbank gespeichert werden. Ein elektronischer Abgleich zwischen Daten und biometrischen Merkmalen soll dazu beitragen, Zweifel an der Identität oder Staatsangehörigkeit von passlosen Personen auszuräumen. Im Ausländerzentralregistergesetz soll außerdem eine Rechtsgrundlage geschaffen werden, um Entscheidungen der Bundesagentur für Arbeit zu speichern. Die Zugriffsrechte der Bundesagentur sollen dabei dem erforderlichem Umfang angepasst werden, heißt es in der Erläuterung. Mit dem Gesetz will die Regierung auch Änderungen im Dritten Buch Sozialgesetzbuch und im Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz vornehmen.