Verkehr und Bauwesen. Der Streit um den besten Weg zur Förderung des Wettbewerbs im Schienenverkehr prägte eine Anhörung des Verkehrsausschusses am 29. September. Zur Debatte standen zwei Gesetzentwürfen der Fraktionen der SPD und der Grünen (15/2743) und der Bundesregierung (15/3280) zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften. Während die Monopolkommission und private Verkehrsgesellschaften eine Stärkung der Position der Bahn-Konkurrenten beim Zugang zum Schienennetz sowie eine grundsätzliche Verpflichtung der Gesetzesnovelle auf die Förderung des Wettbewerbs verlangten, bewerteten die Deutsche Bahn AG und die Gewerkschaft Transnet die Vorlagen, die auch der Umsetzung von EU-Recht dienen, prinzipiell positiv.
Für die Bahn AG wies Margret Suckale darauf hin, dass Deutschland zu den wenigen EU-Staaten zähle, in denen im Schienenverkehr eine Marktöffnung tatsächlich stattfinde. Schon heute gebe es 250 bis 300 Transportgesellschaften, die in Konkurrenz zu ihrem Unternehmen stünden. Die Trassenvergabe im Rahmen der Bahn AG werde künftig durch das Eisenbahn-Bundesamt und durch eine Trassenagentur noch stärker kontrolliert.
Rolf Lutzke sieht in dem Gesetz einen "richtigen Einstieg, um mehr Wettbewerb zu erreichen". Der Transnet-Sprecher begrüßte bei der Anhörung die geplante Trassenagentur. Benachteiligungen von Bahn-Konkurrenten beim Schienenzugang seien aber in der Vergangenheit schon in einem hohen Maße beseitigt worden. Jürgen Basedow als Vorsitzender der Monopolkommission kritisierte hingegen in einer Stellungnahme, dass die jetzt diskutierten Vorschläge hinter den Empfehlungen dieses Gremiums zum Teil recht weit zurückblieben. Die Novelle stärke die Position der Bahn AG als führendes Unternehmen, sagte Basedow. Die Politik müsse aber auf den Wettbewerb ausgerichtet werden, um dessen Potenzial zur Kostensenkung zu nutzen. Im Gesetzentwurf fehle eine präzise Bestimmung, welche die Regulierungsbehörden auf die Entfaltung von Wettbewerb im Schienenverkehr verpflichte. Der Vorsitzende der Monopolkommission plädierte dafür, die Trassenvergabe an Transportunternehmen über eine eigenständige Netzagentur außerhalb der Bahn AG vornehmen zu lassen.
Hans Leister, Geschäftsführer der Connex Verkehr GmbH und damit ein Vertreter privater Betreibergesellschaften, bezeichnete es in einer vorgelegten Erklärung als "bedauerlich", dass das Gesetzeswerk nur die Mindestvoraussetzungen nach europäischem Recht schaffe und "ansonsten größtmögliche Rücksicht auf vorhandene Strukturen und das Wohl eines einzelnen Unternehmens" nehme. Auf die Schiene könnten nur dann mehr Transporte verlagert werden, "wenn europäische Verkehrsunternehmen ohne Rücksicht auf nationale Netzinteressen tätig werden können". Bei der Anhörung sagte Leister, private Anbieter müssten bei den Netzbetreibern "wie Kunden willkommen sein".
Die bisher geltenden Zugangsregelungen im Schienenverkehr für Transportgesellschaften sind aus Sicht Dirk Fleges unzureichend, jedenfalls sei der Eisenbahnsektor immer weiter geschrumpft zugunsten des Straßenverkehrs. Der Geschäftsführer der Allianz pro Schiene bewertete die Gesetzesnovelle als "unterm Strich zufriedenstellend". Der Schienenverkehr werde zwar nicht entscheidend gestärkt, aber gegenüber anderen Verkehrsträgern auch nicht geschwächt. Über die Regelung der Trassenvergabe an Transportanbieter hinaus sei für die Schiene wichtig, die Wettbewerbsnachteile gegenüber der Straße und der Luft zu beseitigen - was durch Mautgebühren für die Straße und durch eine Besteuerung des Flugbenzins machbar sei. Jan Werner vom Verkehrsclub Deutschland (VCD) setzte sich dafür ein, die bislang nur schwache Kontrolle der für die Trassennutzung an die Bahn AG zu zahlenden Preise zu verbessern.