Verkehr und Bauwesen. Die Bundesregierung soll die gesetzlichen Grundlagen dafür schaffen, dass einem Schiffsführer das Patent entzogen und ein Fahrverbot verhängt werden kann, wenn die Wasserschutzpolizei bei einer Kontrolle erhöhte Alkoholwerte feststellt. Wie die FDP-Fraktion in einem Antrag (15/3725) darlegt, fehle den Vollzugsbehörden seit der Verabschiedung des Seesicherheits-Untersuchungs-Gesetzes 2002 die Möglichkeit des sofortigen Vollzugs. So dürfe ein Schiffsführer zurzeit nach seiner Ausnüchterung die unterbrochene Fahrt fortsetzen, ohne dass ihm dafür das Patent entzogen wird.
Anlass für den Vorstoß der Fraktion böten die Schiffsunfälle in den vergangenen drei Jahren. Bei den Kontrollen seien in 126 Fällen, also fast dreimal so oft wie in den drei Jahren zuvor, erhöhte Alkoholwerte festgestellt worden. Des Weiteren fordert die FDP-Fraktion, die Promillegrenze von 0,8 auf 0,5 Promille herabzusetzen, so wie es im Straßenverkehr der Fall sei. Zudem plädiert sie dafür, dass bei den regelmäßigen Gesundheitsuntersuchungen zur Seediensttauglichkeit auch Untersuchungen zu einer möglichen Drogen- oder Alkoholabhängigkeit erfolgen.