UN-Abkommen gebilligt
Der Kampf gegen die international organisierte Kriminalität soll zunehmend global und mit gleichen Waffen geführt werden. Am 14. Januar hat das Europäische Parlament in Straßburg drei Abkommen der Vereinten Nationen gegen das organisierte Verbrechen zugestimmt. Dabei handelt es sich um das generelle Übereinkommen zur Bekämpfung der grenzüberschreitenden organisierten Kriminalität und um die beiden Zusatzprotokolle gegen den Menschenhandel und die Schleusung von Wanderarbeitnehmern. Die Abkommen wurden von 147 Staaten unterzeichnet, von 56 Ländern auch schon ratifiziert. Von den einzelnen EU-Ländern haben bisher nur Dänemark, Spanien und Frankreich die Verträge umgesetzt.
Ziel ist es, den Tatbestand strafbarer Handlungen durch gemeinsame Begriffsbestimmungen in den nationalen Rechtsystemen aneinander anzugleichen. Ein Vergehen, das in einem Vertragstaat als Straftat verfolgt wird, muss nach diesem ersten rechtlich verbindlichen UN-Instrument dieser Art auch in den übrigen Unterzeichnerstaaten als solche anerkannt werden. Mit dem Beitritt der EU zu diesen Übereinkommen verpflichtet sich die Union, vier Arten von schweren Straftaten strafrechtlich belangbar zu machen und dagegen vorzugehen: Beteiligung an einer organisierten kriminellen Gruppe, Geldwäsche, Behinderung der Justiz und Korruption. In den beiden Protokollen werden strenge Maßnahmen zur Bekämpfung der Schleusung von Einwanderern und des Menschenhandels, insbesondere von Frauen und Kindern, verlangt. Die Opfer dieser Straftaten sollen so vor sexueller Ausbeutung, illegaler Beschäftigung und Sklaverei geschützt werden. Außerdem sind eine Zusammenarbeit im Bereich der gegenseitigen Rechtshilfe, gemeinsame Ermittlungen und Auslieferung vorgesehen. Für die Rückverfolgbarkeit von Schwarzgeld und die Beschlagnahme der Erträge aus Straftaten und für den Opfer- und Zeugenschutz gibt es spezielle Bestimmungen. Durch den globalisierten Markt und das Ende des Kalten Krieges hat die grenzüberschreitenden Kriminalität einen enormen Aufschwung genommen.
Die Organisationen der organisierten Kriminalität operieren wie mächtige multinationale Unternehmen, die das Ziel der Gewinnmaximierung bei einem Minimum an Risiko verfolgen. In einem Bericht der ganz Europa umfassenden Organisation des Europarats wurde nachgewiesen, dass in einigen Gerichtsverfahren gegen die Drahtzieher nicht weniger als 25 Staaten verstrickt waren. Schon in den 90er-Jahren sei es zu einer Annäherung und Kooperation zwischen europäischen und amerikanischen sowie zwischen chinesischen und japanischen Mafiavereinigungen gekommen. Der früher ganz vorn auf der Liste der gewinnträchtigsten Sparten stehende Drogenhandel mit bis zu 750 Milliarden Dollar soll durch den Waffenhandel mit geschätzten 800 Milliarden Dollar Profit übertroffen worden sein. Als kaum weniger einträchtig gilt der Menschenhandel.