Der Menschenrechtskommissar
Die Parlamentarische Versammlung des Europarats setzt sich dafür ein, das erst vor fünf Jahren geschaffene Amt eines Europäischen Menschenrechtskommissars weiter aufzuwerten. Anders als der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, an den sich jeder einzelne Bürger der 45 Mitgliedstaaten wenden kann, ist die Aufgabe des Kommissars für Menschenrechte eher vorbeugender Art. Er soll, damit derartige Verhandlungen nach Möglichkeit überflüssig werden, das Bewusstsein für die Bedeutung der Menschenrechte in den Mitgliedsstaaten fördern, gesetzliche Lücken bei der Durchsetzung und Einhaltung der Menschenrechte in den Mitgliedsstaaten aufspüren und Vorschläge machen, wie der Europarat die Situation generell verbessern kann.
Aus dem 3. Jahresbericht zog die Versammlung nun die Konsequenz, dass das Mandat des für die ersten sechs Jahre von dem Spanier Alvaro Gil-Robles ausgeübten Amtes deutlich erweitert werden sollte. Die Abgeordneten forderten das Ministerkomitee der Straßburger Demokratie- und Menschenrechtsorganisation deshalb auf, dem Kommissar künftig die Möglichkeit zu geben, als eine Art Volksanwalt dem Gerichtshof besonders exemplarische Fälle vorlegen zu können. Außerdem soll er die Möglichkeit erhalten, den Gremien nach eigenem Ermessen jederzeit Berichte zu besonderen Themen vorzulegen und diese wie auch seine Empfehlungen und Stellungnahmen veröffentlichen zu können.
Natürlich müsse mit diesen Beschlüssen auch eine entsprechend höhere Mittelausstattung des Amtes verbunden sein. Da ihnen diese Aufgabe des Kommissars sehr wichtig erscheint, leisten einige Mitgliedsländer bereits freiwillig zusätzliche Zahlungen. Dazu sagte der deutsche Berichterstatter Rudolf Bindig (SPD), wenn der Europarat zusätzlich erwarte, dass der Menschenrechtskommissar auch in Krisensituationen verstärkt tätig werden solle, dann müsse auch eine entsprechende finanzielle und personelle Ausstattung seines Amtes gesichert sein. Selbstverständlich seien freiwillige Beiträge dabei eine große Hilfe. Um aber die Konstanz der Arbeit zu sichern, sei es wichtig, die Voraussetzungen dazu im regulären Budget zu schaffen.
An sich selbst, aber auch an das Ministerkomitee und insbesondere die Mitgliedstaaten richtete die Versammlung des Europarats die Aufforderung, die von dem Kommissar an sie gerichteten Empfehlungen vollständig und zügig umzusetzen. Da die Mühlen des Europarats bekanntlich langsam mahlen, machte Bindig den Vorschlag, wenn es nicht im ersten Anlauf erreicht werden könne, dass der Kommissar als eine Art Volksanwalt dem Gerichtshof besondere Fälle vorlegen könne, dann sollte geprüft werden, ob er in der Zwischenzeit nicht wenigstens in solchen Verhandlungen als "Intervenient" auftreten könne.