Justiz
Recht. Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf ( 15/2403) zur Modernisierung des Kostenrechts eingebracht. Der Entwurf ist deckungsgleich mit einer Vorlage aller im Bundestag vertretenen Fraktionen ( 15/1971). Der Bundesrat will nun laut Stellungnahme zum Regierungsentwurf die Einnahmen der Justizhaushalte deutlich verbessern. Er hat vorgeschlagen, die Mindestgebühr von 10 Euro auf 15 Euro anzuheben. Dies wird mit dem ungünstigen Kostendeckungsgrad für die Inanspruchnahme der Gerichte, besonders bei Angelegenheiten mit niedrigen Werten begründet. Auch sei die vorgesehene Erhöhung der Wegstreckenentschädigung für Zeugen um 42,9 Prozent von 21 Cent auf 30 Cent "unangemessen und sachlich nicht geboten" und müsse geändert werden.
Die Regierung führt aus, die Länder würden mit ihren Vorschlägen zu Mehreinnahmen von deutlich über 120 Millionen Euro kommen. Statt der im Regierungsentwurf vorgesehen Größenordnung von zwölf Prozent dürften die Vorschläge des Bundesrates für das Gerichtskostengesetz zu einem Erhöhungsvolumen von 25 bis 30 Prozent führen. Der Gesetzentwurf der Regierung sei so angelegt, dass Mehrausgaben für die Länder vermieden würden. Den aufgrund des Entwurfs zu erwartenden Mehrausgaben durch die an Rechtsanwälte, Sachverständige, Dolmetscher, Übersetzer, ehrenamtliche Richter und Zeugen zu zahlenden Beträge stünden entsprechende Mehreinnahmen an Gerichtsgebühren gegenüber.
Angesichts der schwierigen Haushaltslage in den Ländern hält die Bundesregierung dies auch für notwendig. Sie bezeichnet es für gerade noch vertretbar, wenn die rechtsuchenden Bürger und die Wirtschaft diese Kosten übernehmen müssen. Die Bundesregierung könne es aber nicht mittragen, die Haushalte der Länder allein auf Kosten der Rechtsuchenden zu entlasten.